Tübingen

Nötige Kratzer

Um kulturelle Aneignung ging es im Artikel „Dürfen die das? Und dürfen die das verbieten?“ (17. September)

28.09.2022

Von Uwe Brauner, Tübingen

„Um letztlich etwas über uns zu erfahren und dazulernen zu können“ – hiermit bestimmt Nicole Fritz den Zweck, zu dem der Entstehungskontext von Werken kultureller Aneignung erläutert werden sollte, vielleicht am gültigsten. Wer sie hingegen auch als Mahnmal nicht stehen lassen, sondern in einem Bildersturm austilgen möchte, möge sich fragen, ob er nötige Kratzer an seinem positiven Selbstbild nicht doch aushalten möchte. Eine Parallele zu seinem Selbstbetrug in der Überhebung gegenüber Mittätern anderer historischer Schuld hat E. Drewermann in seiner Neujahrsansprache 2022 gezogen: „… Das alles war mal Deutschland. Und wir vermeinen, davon ganz weit Abstand genommen zu haben: Nein, so sind wir überhaupt nicht. Wir klagen gerade eine 98-Jährige an, die mit 18 Jahren auf der Schreibstube eines KZ saß, weil sie mitgewirkt hat am Massenmord. Das hätten wir natürlich nie! Wir sind nicht mit drei Millionen Soldaten nach Sowjetrussland eingefallen. Niemals, wir wären ganz anders gewesen. Und das müssen wir uns jetzt, 80 Jahre später, beweisen, nur um zu sagen, wir wären auch damals schon die Besseren gewesen; drum ist sie schuldig, weil sie damals nicht so war, wie wir heute gerne wären.“