Nur mit Betroffenen

Kritik am neuen Beratungsangebot des Landkreises Tübingen für psychisch Kranke und ihre Angehörigen.

15.12.2016

Von Christine Bürkle

In der Ausgabe des SCHWÄBISCHEN TAGBLATTS vom 9. Dezember ist ein Artikel zu der Einrichtung der Informations- Beratungs- und Beschwerdestellen für Menschen mit psychischer Erkrankung erschienen. Diese IBB-Stellen sind nach dem neuen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz in jedem Landkreis zu errichten und trialogisch zu besetzen, das heißt mit Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Professionellen.

In Tübingen bestehen die Mitarbeiter der IBB-Beratungsstellen jedoch nur aus den professionellen Fachkräften. Dies ist keine wirkliche Umsetzung des PsychKHG und zeigt, wie weit die Profis in Tübingen von der Selbsthilfe der psychisch kranken Menschen entfernt sind. Auch dass die Stelle des Patientenfürsprechers mit einem Profi besetzt wurde, zeigt dies deutlich. Übertragen auf einen anderen Zusammenhang würde dies bedeuten, dass der Betriebsrat durch einen Arbeitgeber präsentiert würde. Dies kann nicht sein, ein Patientenfürsprecher muss jemand sein, der selbst schon die Rolle des Patienten inne hatte und aus diesem Erfahrungshintergrund andere Patienten beraten kann.

Deswegen ist es meiner Ansicht nach notwendig, dass sich der Landkreis Tübingen auf die Suche nach geeigneten Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung macht, um die Bestimmungen des PsychKHG zu erfüllen. Eine wirksame Vertretung der psychiatrie-erfahrenen Menschen kann nur in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen gelingen.