Tübingen

Nur noch ein Loch

25.04.2017

Von Bruno Gebhart, Tübingen

Mitarbeiter des geohydrologischen Fachbereichs der Uni Tübingen sind erstaunt, wie fahrlässig von den Befürwortern eines Gewerbegebietes auf dem Au-Brunnen Gelände – aus Unvermögen oder mit Absicht – die Fachbegriffe Reserve- und Notbrunnen vermischt werden. Sie weisen mit Nachdruck darauf hin, dass ein Notbrunnen nie und nimmer mit einem Reservebrunnen gleichgesetzt werden darf.

Also muss klargestellt werden: Der Reservebrunnen Au muss weiterhin in einem Wasserschutzgebiet liegen, laufend muss seine Wasserqualität überwacht werden und kann somit jederzeit und sofort an das Tübinger Trinkwassernetz angeschlossen werden. Er ist also besonders wertvoll!

Ein Notbrunnen Au dagegen hat keinerlei Schutzstatus, d.h. das Wasserschutzgebiet Au existiert nicht mehr, die Wasserqualität muss nicht mehr überwacht werden und er kann deshalb nicht mehr an das Trinkwassernetz Tübingens angeschlossen werden. Er ist dann in einem bebauten Gebiet nur noch ein Loch, in dem sich Wasser schlechter Qualität sammelt. Mit einem Notbrunnen Au also wird die Daseinsvorsorge für die Tübinger Bevölkerung mit Füßen getreten!