Gericht

Nutzlose Videoüberwachung

Unscharfe Bilder reichen nicht für eine Verurteilung, und so endete ein Einbruchs-Verfahren in Horb in einem Freispruch.

19.01.2017

Von Hans-Michael Greiß

Was nutzt die schönste Überwachungskamera, wenn die schlechte Auflösung den Täter nicht erkennen lässt? Wegen der untauglichen Beweise musste nach intensiver Betrachtung der Angeklagte am Amtsgericht Horb gestern freigesprochen werden. Am 6. März 2016 hatte der 51-jährige Angeklagte einen Transporter angemietet. Wie er behauptete, habe er das Geld dafür von einer dritten Person erhalten und das ...

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Erstellt:
19.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 19.01.2017, 01:00 Uhr

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