Mit allen Mitteln
OB: Freudenstädter Tunnel muss wieder in vordringlichen Bedarf
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist der Freudenstädter Tunnel in Richtung Baiersbronn aus dem „Vordringlichen Bedarf“ in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ abgerutscht die SÜDWEST PRESSE berichtete mehrfach). Seitens der Stadt und des Landkreises will man dies nicht tatenlos hinnehmen. Mehrere Gespräche wurden bereits geführt. Eine Stellungnahme wurde jetzt im Freudenstädter Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt verabschiedet.
28.04.2016