Nach dem Bitten kommt der Druck

OB Palmer bittet Hauseigentümer ein letztes Mal zu vermieten – danach droht Bußgeld

Oberbürgermeister Boris Palmer hat seine angekündigten Zwangsmaßnahmen gegen die Eigentümer leerstehender Häuser am Montagabend im Gemeinderat konkretisiert: Die Verwaltung bereitet eine Zweckentfremdungssatzung vor.

18.01.2016

Von SABINE LOHR

Nicht alle Häuser in Tübingen sind beheizt und bewohnt. Dem Leerstand will OB Boris Palmer nun mit nur noch einem Appell entgegentreten. Archivbild: Metz

Nicht alle Häuser in Tübingen sind beheizt und bewohnt. Dem Leerstand will OB Boris Palmer nun mit nur noch einem Appell entgegentreten. Archivbild: Metz

Tübingen. Noch ein letztes Mal will es OB Boris Palmer im Guten versuchen: Im Februar schreibt die Verwaltung ein drittes Mal die Eigentümer leerstehender Häuser an und bittet sie darum, ihr Gebäude der Stadt zu vermieten. Doch ist der Rücklauf so schlecht wie bisher, war das dann der letzte bittende Brief. „Wenn sich bis März nichts ändert, werden wir dem Gemeinderat den Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung vorlegen“, kündigte Palmer dem Gemeinderat an.

Eine derartige Satzung gebe der Verwaltung „eine Handhabe, jenseits von Appellen und Bitten an die Eigentümer leerstehender Gebäude heranzutreten“, heißt es in einer Tischvorlage, die Palmer am Montag schrieb. Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro für dauerhaften Leerstand vor.

Anlass für den Druck auf die Hauseigentümer ist die Ankündigung des Landkreises, dass im Januar und Februar jeweils 30 Flüchtlinge von der Stadt untergebracht werden müssen. Für diese 60 Flüchtlinge reichen die Kapazitäten der Stadt noch aus – dafür hat die Verwaltung Wohnungen angemietet. Doch Reserven gibt es dann nicht mehr.

Weil die Neubauten in Derendingen, in der Europastraße, der Waldhäuser Straße und der Schaffhausenstraße, wo zusammen etwa 360 Menschen untergebracht werden können, erst in einem halben Jahr fertig sind, braucht die Stadt ab März unbedingt Wohnraum. Das Landratsamt kündigte für das ganze Jahr rund 320 Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung in Tübingen an.

Nachdem schon ein erstes Anschreiben der Verwaltung an die Eigentümer leerstehender Häuser im Sommer wenig Resonanz erzielte, hat sie im November noch einmal 76 Hauseigentümer angeschrieben und ihnen ein Angebot gemacht. Neun dieser Eigentümer haben geantwortet, drei davon positiv. Zusammen mit der GWG besichtigt die Verwaltung nun diese Häuser.

Im Februar werden die anderen 73 Hauseigentümer noch einmal Post von der Verwaltung bekommen. Im neuen Brief wird dann auch die Rede davon sein, dass bei einer Zweckentfremdung – um die handelt es sich bei Leerstand – ein Bußgeld verhängt werden kann. „Sollte auf freiwilliger Basis kein Fortschritt mehr zu erzielen sein, benötigt die Verwaltung ein solches Instrument“, sagte Palmer. Er forderte die Fraktionen auf, dieses Thema jetzt zu diskutieren, um auf eine entsprechende Entscheidung vorbereitet zu sein.

Palmer betonte, dass leerstehende Wohnungen nicht zwingend an Flüchtlinge vermietet werden müssten. „Auch Studenten und Alleinerziehende brauchen Wohnungen“, sagte er.

Auch Vermietung auf Zeit kommt in Frage

Wenn die Häuser, die für Flüchtlinge gebaut werden, in einem halben oder dreiviertel Jahr fertig sind, dann entspannt sich ja die Lage“, stellte Gretel Schwägerle (CDU) fest. Ihre Folgerung: In der zweiten Jahreshälfte werde es ausreichend Unterkünfte für Flüchtlinge in der Stadt geben. Also könnten Immobilienbesitzer ihre Häuser eventuell für genau diesen Zeitraum an die Stadt vermieten. „Wenn der Zustand des Hauses das zulässt, wäre das eine Möglichkeit“, bestätigte Palmer. Das heißt: Häuser, die nicht erst noch gerichtet werden müssen, kämen für eine befristete Vermietung in Frage. Ob die Verwaltung den Eigentümern dieses Angebot macht, ist allerdings noch nicht sicher. Baubürgermeister Cord Soehlke wird Schwägerles Vorschlag noch prüfen.

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Erstellt:
18.01.2016, 22:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 32sec
zuletzt aktualisiert: 18.01.2016, 22:00 Uhr

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