Kommunalpolitik

Ortsvorsteher-Wahl endet im Chaos

Dornstetten hat einen politischen Eklat. Christoph Mannheimer will jetzt aus dem Gemeinderat ausscheiden, nachdem ihm die erforderliche Mehrheit verwehrt blieb.

07.06.2018

Von Hans-Peter Zepf

Christoph Mannheimer und Konkurrentin Daniela Linsbauer schauen nach dem ersten Wahlgang sehr betreten. So war zu diesem Zeitpunkt freilich der Gesichtsausdruck aller Gemeinderäte. Bild: Zepf

Christoph Mannheimer und Konkurrentin Daniela Linsbauer schauen nach dem ersten Wahlgang sehr betreten. So war zu diesem Zeitpunkt freilich der Gesichtsausdruck aller Gemeinderäte. Bild: Zepf

Der Gemeinderat hatte dem Antrag von Günter Kübler, zum 30. Juni sowohl als Ortsvorsteher als auch als Mitglied des Ortschaftsrats Hallwangen auszuscheiden, bereits stattgegeben. Nunmehr stand die Wahl seines Nachfolgers auf der Tagesordnung.

Von Anfang an hatte Günter Kübler klar gemacht, dass er sich erst zum Aufhören entschlossen habe, nachdem klar war, dass sich ein geeigneter Kandidat um die Nachfolge bewerben werde. Allgemein war davon ausgegangen worden, dass es sich dabei um die Ortschaftsrätin Daniela Linsbauer handle. Bei der Wahl im Hallwanger Ortschaftsrat am vergangenen Montag gab es dann aber sogar zwei Kandidaten: Daniela Linsbauer und Christoph Mannheimer.

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht für die Ortsvorsteherwahl ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst wählt die Ortschaft unter allen Bewerber/innen aus. Anschließend muss der Ausgewählte durch den Gemeinderat bestätigt werden.

Durch den Ortschaftsrat ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die absolute Mehrheit erhält. Erhält keiner die absolute Mehrheit, genügt in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. Falls zwischen zwei Kandidaten Stimmengleichheit herrscht, entscheidet das Los.

Schon diese Wahl hatte Brisanz. Bei der Wahl waren sämtliche zehn Ortschaftsräte anwesend. Im ersten geheimen Wahlgang erhielt Christoph Mannheimer fünf und Daniela Linsbauer vier Stimmen. Ein Ortschaftsrat enthielt sich. Im zweiten Wahlgang erhielten beide Kandidaten jeweils fünf Stimmen. Das Los entschied für Christoph Mannheimer.

Der Gemeinderat hat, wiederum in geheimer Wahl, nur die Möglichkeit, den Bewerber zu bestätigen oder abzulehnen – und zwar wiederum mit absoluter Mehrheit. Das Ergebnis sorgte bei mehreren Leuten für Entsetzen.

Von den 16 Wahlberechtigten im Dornstetter Gremium, einschließlich Bürgermeister, stimmten fünf für Christoph Mannheimer und sieben dagegen. Vier enthielten sich.

Die Gemeindeordnung bietet für diese Situation an: Entweder einen zweiten Wahlgang, für den aber dieselben Regeln gelten – es wären also hier erneut neun Stimmen, erforderlich. Alternativ kann der Gemeinderat beschließen, das Mandat an den Ortschaftsrat zurückzugeben mit der Maßgabe, einen neuen Kandidaten zu bestimmen. Allerdings wäre für diesen Beschluss die Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich. Führt keine der beiden Alternativen zum Ziel „…muss verhandelt werden.“

In der recht betretenen und gedämpften Diskussion tat Bürgermeister Bernhard Haas recht deutlich seine Meinung kund, dass sich der Gemeinderat doch eigentlich nicht dem Wunsch der Ortschaft Hallwangen widersetzen könne. Günter Kübler ergänzte, dass man sich in dieser existenziellen Situation nicht durch Enthaltung der Verantwortung entziehen solle. Ralf Kühnle beantragte schließlich einen zweiten Wahlgang. Dafür stimmten 16 Räte, einer enthielt sich. Inzwischen war nämlich Sandra Kaupp verspätet als weitere Gemeinderätin eingetroffen.

Im zweiten Wahlgang hatte zumindest Küblers Appell ein wenig gefruchtet. Nur noch zwei Wahlberechtigte enthielten sich. Acht stimmten für Christoph Mannheimer, sieben gegen ihn. Die erforderliche Mehrheit von neun Stimmen wurde damit erneut verfehlt.

Nun „...muss verhandelt werden“. Worüber, mit wem und mit welchem Ziel, war vorerst keinem klar. Diese Verhandlungen werden jedenfalls zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, verkündete Haas ohne Widerspruch. Vorerst werde er sich mit mehreren Fachkundigen beraten, unter anderem mit dem Kommunalamt.

„Es wird die Verhandlungen möglicherweise erleichtern, dass ich hiermit mitteile, für keine weitere Wahl zur Verfügung zu stehen“ erklärte Christoph Mannheimer. Außerdem bat er die Verwaltung, zu prüfen, ob er gemäß der Zehn-Jahre-Regelung berechtigt sei, jederzeit aus dem Gemeinderat auszuscheiden und ließ sich für den Rest der Sitzung beurlauben.

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Erstellt:
07.06.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 41sec
zuletzt aktualisiert: 07.06.2018, 01:00 Uhr

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