Oberbürgermeister Boris Palmer zur Satzung gegen Leerstand.
19.10.2016
Von Sabine Lohr
In Tübingen stehen Häuser leer, obwohl dringend Wohnungen gebraucht werden. Der Gemeinderat hat deshalb eine Satzung erlassen, nach der ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn eine Wohnung nicht vermietet wird. Das führte zu Verunsicherung bei einigen Haus- und Wohnungseigentümern. Wir befragten Oberbürgermeister Boris Palmer zu der Satzung. Wozu braucht Tübingen ein Zweckentfremdungsverbot? Sehr...