Limburg/Rottenburg

Haftstrafen in Kinderporno-Prozess gefordert

Für ihre mutmaßliche Führungsrolle beim Betrieb der Kinderpornografie-Plattform «Elysium» sollen vier Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

28.02.2019

Von dpa/lhe

Das Landgericht in Limburg. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv dpa/lhe

Das Landgericht in Limburg. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv dpa/lhe

Limburg. Das forderte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag vor dem Landgericht Limburg. Die Beweisaufnahme in dem monatelangen Prozess habe die Vorwürfe «vollumfänglich bestätigt», sagte die Anklagevertreterin. Ihre Anträge reichten von drei Jahren und zehn Monaten bis zu neun Jahren Haft für die Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Zudem soll gegen einen 63 Jahre alten Angeklagten wegen wiederholten Kindesmissbrauchs Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Die Verteidiger der im Wesentlichen geständigen Männer verzichteten teils auf konkrete Anträge, stellten die Strafe «ins Ermessen des Gerichts» oder plädierten auf eine «milde Strafe». In einzelnen Anklagepunkten forderten sie aus Mangeln an Beweisen Freispruch - und wandten sich gegen die Sicherungsverwahrung.

Die Angeklagten sollen - nach ihrer Beteiligung an einer Vorgängerplattform - «Elysium» im Darknet betrieben oder sich daran beteiligt haben. Die Nutzer hätten sich dort «ähnlich leicht wie beim alltäglichen Online-Shopping» mit Bildern versorgen können.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Deutschen unter anderem das «öffentliche Zugänglichmachen von kinderpornografischen Schriften» vor, begangen als Bande. Die Männer sollen zudem Kinderpornos gepostet und besessen haben. «Elysium» hatte mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit und wurde im Juni 2017 abgeschaltet.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war ein technisch versierter 58-Jähriger aus Baden-Württemberg der «Schöpfer» von «Elysium». Ein 41-jähriger Hesse hatte demnach den zweitgrößten Einfluss. Er soll in seiner Werkstatt im Kreis Limburg-Weilburg den Server betrieben haben. Ein 57-jähriger Baden-Württemberger und ein 63-Jähriger aus Bayern waren der Anklage zufolge Moderatoren, die Chats betreut hatten. Der Älteste soll zudem zwei Kinder schwer missbraucht haben.

Die Staatsanwaltschaft hielt den Angeklagten ihre Geständnisse zugute, auch wenn diese «teils haarsträubende Erklärungen» für ihre Motive geliefert hätten. Der 41-Jährige etwa habe sich als «Privatermittler» präsentiert, der auf der Plattform aktiv gewesen sein will, um belastendes Material zu sammeln und dann der Polizei zu übergeben. Ein anderer will nur aus technischem Interesse mitgemacht haben, und der 63-Jährige, um sich mit anderen Pädophilen wie bei einer «Art Selbsttherapie» auszutauschen, erklärte die Staatsanwältin.

Ein «vollumfängliches Geständnis» sah die Anklagevertreterin beim 58-Jährigen. Dieser hatte auch eine pädophile Neigung eingeräumt. Weil seine Angaben den Ermittlern weitergeholfen hätten, sprach sie sich für eine Strafrahmenverschiebung aus, also eine Art Rabatt. Das gleiche gelte für den 63-Jährigen. Auch der 41-Jährige sei kooperativ gewesen und habe zur Aufklärung beigetragen, betonte dessen Anwalt.

Zum Abschluss drückten die Angeklagten ihr Bedauern über die Taten aus. «Für mich war das alles total anonym», sagte der 41-Jährige. «Das war für mich nicht real.» Der 58-Jährige erklärte, er hoffe auf Hilfe und Therapie. Er wolle seine Fehler nicht wiederholen. Das Gericht will am 7. März die Urteile verkünden.

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Erstellt:
28.02.2019, 07:10 Uhr
Aktualisiert:
28.02.2019, 17:20 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 28.02.2019, 17:20 Uhr

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