Betrugsversuch per Lastschrift

Plötzlich war das Konto eines Pfrondorfers leer

Auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt entdeckt ein Pfrondorfer unbekannte Abbuchungen von seinem Konto: insgesamt mehr als 8000 Euro.

03.01.2017

Von Lorenzo Zimmer

Als Wolfgang Schulz (Name von der Redaktion geändert) am 9. Dezember über den Tübinger Weihnachtsmarkt flanieren wollte, wurde ihm die besinnliche Stimmung gänzlich vermiest. Auf dem Weg zum Glühweinstand wollte er noch schnell ein wenig Bargeld holen und bei der Gelegenheit die Kontoauszüge ausdrucken. Um sie zuhause, wie er es jeden Monat einmal tut, fein säuberlich abzuheften.

Doch noch in der Tübinger Sparkasse bekam der 75-jährige Rentner einen gewaltigen Schreck: Sein Konto war leergeräumt worden. „Es handelt sich dabei um das gemeinschaftliche Haushaltskonto von mir und meiner Lebensgefährtin“, sagt Schulz. Seit Jahrzehnten sind die beiden ein Paar – die Miete für die gemeinsame Wohnung und regelmäßige Kosten wie das Busticket, die Wasservorauszahlungen für das kommende Jahr und anderes wickeln sie über das gemeinsame Konto ab.

„Das Konto war zuvor gut gefüllt, weil zum Jahresende einige solcher Kosten anfallen“, so Schulz weiter. Die Betonung liegt auf zuvor. Denn als er vor dem Weihnachtsmarktbesuch am Freitagabend den ungewöhnlich dicken Stapel Auszüge in der Hand hielt, fehlten bereits 8150 Euro. Abgebucht über eine irische Bank.

„Ich stand am Montagmorgen bei der Polizei auf der Matte“, erinnert sich Schulz. Anschließend ging er zur Bank und reklamierte die Abbuchungen: „Die haben sofort reagiert und das Geld zurückgeholt.“ Aus Schulz Sicht ergeben die Auszüge ein klares Muster. Am 23. November erfolgte die erste Sepa-Lastschrift in Höhe von 50 Euro. „Die wollten gucken, ob die Kohle ankommt“, sagt er.

Dann war sechs Tage Ruhe. „In dieser Zeit müssen die Betrüger gemerkt haben, dass das Geld ankommt“, vermutet Schulz. Denn am 29. November geht der Spuk weiter. In 200-, 400-, und 600-Euro-Schritten werden alleine an diesem Tag 3600 Euro von seinem Konto entwendet. Bis zum 9. Dezember folgen tägliche weitere Lastschriften – je in Höhe von 500 Euro: „Die wollten das Spielchen treiben, solange es gut geht“, deutet er die letzten Abbuchungen. Er hat sich an die Zeitung gewandt, weil er den Vorfall publik machen will: „Ich möchte andere vor dem Schrecken bewahren und ihnen dabei helfen, sich zu schützen“, so der pensionierte Ingenieur.

Er selbst sei eigentlich durchaus sicherheitsaffin: „Das ist ja das Verrückte.“ Um die Karten im Geldbeutel hat er einen Gummiring gespannt, damit sie nicht herausfallen. „Wir haben dieses Konto außerdem online nie verwendet. Nirgendwo jemals angegeben.“ Eine Ahnung, woher die Betrüger seine Daten haben könnten, hat er nicht.

„Darüber können auch wir nur spekulieren“, so der Pressesprecher der Tübinger Kreissparkasse Klaus Rein. In Fällen wie dem von Schulz rät er, sich sofort an die Bank zu wenden und die Lastschrift zurückzugeben. Der Betrag wird dann unmittelbar wieder gutgeschrieben. „Das ist acht Wochen lang problemlos möglich“, erklärt Rein. Einen Grund muss man dafür nicht angeben. Deshalb, so betont Rein, sei es wichtig, die eigenen Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen.

Lastschriften werden in der Regel von gewerblichen Anbietern genutzt, um die Zahlung für den Kunden bequemer zu gestalten. Wer Lastschriften einziehen will, muss das erst bei seiner Bank anmelden: „Dann gibt es eine umfassende Vereinbarung zwischen der Bank und dem Gewerbetreibenden“, erklärt Rein. Letzterer sichert in dieser der Bank auch zu, nur Lastschriften einzuziehen, für die er eine unterschriebene oder gültige Ermächtigung hat.

Im Fall von Wolfgang Schulz gab es die jedoch nie. Schulz war rechtzeitig bei der Bank – das Geld ließ sich problemlos zurückholen. Laufen die acht Wochen der EU-genormten Standardfrist ab, wird die Rückhol-Aktion komplizierter: „Es gibt eine zweite Frist von 13 Monaten, innerhalb der wir dann Kontakt zur einziehenden Bank aufnehmen“, so Rein weiter. „Wir fordern die Einzugsermächtigung an. Kann sie nicht vorgelegt werden, holen wir das Geld auch dann noch zurück.“ Ist auch die 13-monatige Frist abgelaufen, lassen sich Zahlungen nicht mehr zurückholen.

Wolfgang Schulz hätte man bei der Kreissparkasse Tübingen auch nach den acht Wochen noch helfen können. Denn eine gültige Einzugsermächtigung wäre der einziehenden Bank in Irland vom mutmaßlichen Betrüger wohl nie vorgelegt worden. Um den Schrecken und einige Telefonate und Besuche bei der Bank kam Schulz trotzdem nicht herum. Deshalb hat er sich jetzt Online-Banking eingerichtet: „Dann kann ich immer mal wieder reinschauen und im Ernstfall schneller reagieren.“

Zum Artikel

Erstellt:
03.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 12sec
zuletzt aktualisiert: 03.01.2017, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!