Tübingen

Prost Mahlzeit

20.04.2017

Von Manuel Haus

Vor einigen Jahren hat Sabine Lohr über unsere Sensenkurse berichtet und wie mit einer guten Wiesenpflege der Blütenreichtum für Bienen und Hummeln gefördert werden kann. Vielleicht rührt daher ihre Vorstellung, man müsse die Bäume im Auwäldchen absägen, damit es dort blühen kann. Wie die Bilder der blühenden Anemonenflur zeigen, ist dies aber beileibe nicht so. Und wenn man hinschaut, sieht man, dass dort bald dort auch die weißen Sterne des Bärlauch stehen, und der Aronstab seine weißen Blütentüten strecken wird.

Zum Erholungsgebiet will die BI die Schutzzone I des Au-Brunnens sicher nicht erklären. Das widerspräche auch dem Schutzzweck.

Und wie das mit der Sachlichkeit ist, ist auch noch zu prüfen. Denn von OB Palmer wird ein Verwirrspiel mit den Bezeichnungen Reservebrunnen und Notbrunnen getrieben. Ein Reservebrunnen muss laufend überprüft werden und ein Schutzgebiet haben, um jederzeit ans Wassernetz angeschlossen zu werden. Ein Notbrunnen braucht dies tatsächlich nicht. Er ist für den Notfall da, kann aber nur dann ins Netz eingespeist werden, wenn umfangreiche Untersuchungen die Trinkwasserqualität nachweisen. Gerade das ist aber zu bezweifeln, wenn das Gebiet bebaut wird: Abwasserleitungen sind notorisch undicht und Fäkalkeime gelangen ins Grundwasser. Gerade hiergegen dient die Schutzzone II, die bewirkt, dass das Wasser vom Eintritt bis zur Brunnenfassung so Sauerstoff-arm ist, dass die Keime abgetötet werden.

Ich sage prost Mahlzeit, wenn das Gebiet bebaut wird!