Justiz

Prozess wegen Streits in Flüchtlingsunterkunft

Weil ein 25-Jähriger in der Kreissporthalle drei andere Flüchtlinge mit einem Messer verletzt haben soll, muss er sich am Tübinger Amtsgericht verantworten.

17.11.2016

Von Jonas Bleeser

In der Nacht zum 14. Februar fuhren um 1.35 Uhr mehrere Streifenwagen zur Derendinger Kreissporthalle. Dort stießen die Beamten auf drei blutende Männer: Sie hatten bei einer Auseinandersetzung zwischen dort untergebrachten Flüchtlingen Schnittwunden durch ein Messer erlitten, so der damalige Polizeibericht. Gestern begann der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer, einen 25-Jährigen aus Tunesien. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gefährliche Körperverletzung.

Damals lebten rund 300 Flüchtlinge unter sehr beengten Verhältnissen in der Derendinger Notunterkunft. In der Sporthalle waren mit Absperrgittern und Schränken kleine Schlafabteile abgetrennt worden. In so einem war es zum Streit gekommen. Immer wieder hätte sein Bettnachbar aus Afghanistan sich dort mit Freunden zum Essen getroffen und dann Essensreste liegengelassen, schilderte der Angeklagte die Vorgeschichte. Außerdem soll einer aus der Gruppe ihn bei der Verwaltung verleumdet haben, indem er behauptete, der Angeklagte habe neben sein Bett gepinkelt.

Häufig Stress in der Halle

In jener Februarnacht kam der 25-Jährige spät zurück in die Halle. Er habe Alkohol getrunken gehabt und Pillen konsumiert: „Ich war in einer schlechten Verfassung, das war keine schöne Zeit.“ Er stellte seinen Bettnachbarn zur Rede, es kam zu einem lautstarken Streit. Im Halbdunkel der Halle (das Deckenlicht wurde immer um 22 Uhr gelöscht) kamen immer mehr Leute dazu. „Ich bekam Angst.“ Er habe ein kleines Taschenmesser in der Hand gehalten, aber damit niemanden verletzen wollen. Ein syrischer Bekannter habe zu schlichten versucht. Dann seien zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dazugekommen, von denen ihn einer geschlagen habe.

„Wir gingen von einer Schlägerei aus, das kam öfter vor“, sagte ein als Zeuge geladener 28-Jähriger, der damals als Wachmann in der Unterkunft arbeitete. Bis er und ein Kollege sich zum Schlafabteil durchgedrängelt hatten, sei schon alles vorbei gewesen. Der Angeklagte, sonst ein ruhiger Typ, habe verwirrt und verängstigt gewirkt: „Mit Hilfe einiger Asylanten konnten wir ihn überwältigen.“ Einer habe ihm dann das Messer gegeben, das er an die Polizei weiterreichte. Dass sein Kollege den 25-Jährigen geschlagen habe, könne er nicht bestätigen.

Anders dagegen der 31-jährige Bekannte des Angeklagten aus Syrien. Er war in jener Nacht am schwersten verletzt worden. Einer der Wachleute habe sehr wohl zugeschlagen. Der ehemalige Bauleiter sagte aus, er habe den 25-Jährigen beruhigen wollen. Dabei griff er nach dessen Hand mit dem Messer. Dann seien sie auseinandergezogen worden: Dabei durchtrennte das Messer die Sehnen an zwei Fingern des 31-Jährigen und verletzte eine Arterie. „Er wollte mich nicht verletzen.“ Seine bei der Polizei aufgenommene Aussage, laut der der Angeklagte auf ihn habe einstechen wollen, sei „schlecht übersetzt“. Er verzichtete auf eine Anzeige.

Nur aus Versehen gestreift?

Verletzt wurde auch ein 19-jähriger Afghane. Als der Streit begann, verließ er das Schlafabteil, um die Security zu holen. Der Angeklagte habe „so laut gesprochen und mit einem Messer gedroht“. Doch auch dieser Zeuge glaubte nicht, dass der 25-Jährige ihn mit Absicht verletzte. Als er an ihm vorbeiging, habe er im Dunkeln wohl das Messer leicht mit dem Handrücken gestreift und dabei einen oberflächlichen Schnitt erlitten, sagte er vor Gericht.

Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt, da kein Persisch-Dolmetscher für einen weiteren Zeugen anwesend war. Dann soll auch der zweite Wachmann gehört werden.