Schmidt gescheitert

Regierungspräsident unterliegt beim VGH

Für Regierungspräsident Jörg Schmidt wird es eng. Der Sozialdemokrat hat gestern vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine Niederlage erlitten. Dennoch ist der Weg für Klaus Tappeser (CDU) als Nachfolger noch nicht frei.

26.08.2016

Tübingen/Mannheim. Schmidt ist seit Oktober 2015 Regierungspräsident. Nach der Landtagswahl versetzte die grün-schwarze Landesregierung den SPD-Mann Ende Mai in den einstweiligen Ruhestand. Hiergegen legte Schmidt – mit aufschiebender Wirkung – Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist. Abgelehnt ist jetzt in letzter Instanz sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine Versetzung in den Ruhestand. Die Mannheimer Richter gaben dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht, das diesen Mitte Juli abgelehnt hatte. Der Antrag sei zulässig, aber nicht begründet. Dass Regierungspräsidenten als politische Beamte eingestuft werden, stehe mit Verfassungsrecht in Einklang. Dem Land komme bei der Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand ein weiter Ermessensspielraum zu.

Der VGH ging gestern darüber hinaus. Er erklärte schon den Antrag Schmidts für unzulässig und schloss sich ansonsten der Argumentation der Sigmaringer Richter an. Es sei rechtens, dass Regierungspräsidenten politische Ämter sind. Die Landesregierung darf also das Amt neu besetzen.

Dennoch muss der ernannte Nachfolger, der CDU-Kreisvorsitzende Klaus Tappeser, noch warten, wie das Landesinnenministerium auf TAGBLATT-Nachfrage mitteilte. Mit dem VGH-Beschluss sei nur über Schmidts Eilantrag entschieden. Parallel läuft sein Widerspruchsverfahren gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand noch. Das Staatsministerium hört derzeit Schmidt mit Frist bis 31. August an. sg

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Erstellt:
26.08.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 26.08.2016, 01:00 Uhr

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