Reutlingen · Auskreisung

Landrat Reumann: „Hand bleibt ausgestreckt“

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Beschwerde Reutlingens verworfen, mit der die Stadt die Ablehnung der Auskreisung durch den Landtag überprüfen lassen wollte.

18.02.2020

Von mre

Das Landratsamt bleibt in Reutlingen, das Teil des Landkreises bleiben muss. Bild: Jonas Bleeser

Das Landratsamt bleibt in Reutlingen, das Teil des Landkreises bleiben muss. Bild: Jonas Bleeser

Die Pläne der Stadt Reutlingen, einen eigenen Stadtkreis zu gründen, sind einstweilen vom Tisch. Nachdem der Stuttgarter Landtag Ende 2018 den entsprechenden Reutlinger Antrag abgelehnt hatte, war die Stadt vor den Verfassungsgerichtshof in Stuttgart gezogen (wir berichteten). Der hat nun die Reutlinger Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Die Stadt sei nicht beschwerdefähig, urteilten die Juristen. Sie räume selbst ein, dass die derzeitige Gesetzeslage verfassungsgemäß sei. Doch die Stadt könne nur gegen eine verfassungswidrige Gesetzeslage vorgehen.

Mit dieser Entscheidung endet eine siebenjährige Auseinandersetzung über die Reutlinger Stadtkreisgründung. Beide Seiten haben gestern nahezu zeitgleich in Pressegesprächen Stellung zu der Gerichtsentscheidung genommen. Oberbürgermeister Thomas Keck erklärte, die Stadt werde ihre Bemühungen fortsetzen, doch noch ein Stadtkreis zu werden.

Dazu sagte Landrat Thomas Reumann: „Paragraf 3 Absatz 1 der Gemeindeordnung gilt“ – die Stadt könne demnach abermals einen Antrag auf Stadtkreisgründung stellen. Doch einen Rechtsanspruch gebe es nicht. Wie sich in der Zukunft ein neuer Landtag mit möglicherweise geänderten Mehrheitsverhältnissen bei diesem Thema entscheide, das wollte der Landrat nicht kommentieren.

Der Landtag hatte Stadt und Landkreis 2018 bei seiner Entscheidung zu Gesprächen über Kooperationsmöglichkeiten aufgefordert. Bei der Stadt hieß es, diese Zusammenarbeit habe der Kreis verweigert. Reumann hingegen erklärte, er habe OB Keck nach dessen Wahl zweimal angeschrieben. Beide Male habe Keck geantwortet, Gespräche machten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn, so der Landrat.

Reumann erklärte aber: „Die Hand des Landkreises bleibt ausgestreckt. Dazu brauchen wir keine Vorgaben aus Stuttgart. Stadt und Landkreis sind selber groß.“ Kooperationen seien etwa bei der Jugendhilfe möglich, wo das Kreisjugendamt ein sozialraumorientiertes Modellprojekt erarbeitet habe. Auch bei der Unterbringung von Geflüchteten hätten Stadt und Kreis schon bisher gut zusammengearbeitet. Mit dem Gerichtsurteil bleibe nun die Solidargemeinschaft zwischen Stadt und ländlichem Raum erhalten, so Reumann. „Die Leute interessiert das Thema nicht“ – die Bevölkerung erwarte, dass die Verwaltungen ihre Dienstleistungen gut erledigten.

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Erstellt:
18.02.2020, 13:02 Uhr
Aktualisiert:
18.02.2020, 16:01 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 18.02.2020, 16:01 Uhr

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