Ehrenamt

„Richter ohne Robe“ rekrutieren

Die Stadt Sulz sucht Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023. Interessenten zwischen 25 und 69 Jahren können sich bis Mitte April bewerben.

22.03.2018

Von Cristina Priotto

Bei Amts- und Landgerichten sitzen neben den Berufsrichtern auch sogenannte „Richter ohne Robe“, besser bekannt als Schöffen. In der zu Ende gehenden Amtszeit waren es bundesweit 60000 ehrenamtliche Männer und Frauen, die studierten Juristen zur Seite standen, darunter in Baden-Württemberg 3728, von denen 1971 an Land- und 1757 an Amtsgerichten bei Prozessen dabei waren.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Rottweil und die kleine Strafkammer des Landgerichts etwa sind jeweils mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken drei Berufsrichter und zwei Schöffen mit. Was vielen nicht bewusst ist: Schöffen sind den Richtern in der Hauptverhandlung gleichgestellt, sowohl was die Urteilsfindung als auch was die Festsetzung des Strafmaßes betrifft.

Bindeglied vom Staat zu Bürgern

„Durch die Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden“, heißt es beim Justizministerium zur Begründung. Die „Richter ohne Robe“ sollen als Bindeglied zwischen Staat und Bürger fungieren – und üben daher eine verantwortungsvolle Aufgabe aus.

Die Stadt Sulz sucht derzeit Männer und Frauen zwischen 25 und 69 Jahren, die diese Funktion zwischen 2019 und 2023 am Rottweiler Schöffengericht wahrnehmen möchten. Wie Monika Klautke von der Stadtverwaltung auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilt, hat die Stadt Sulz bewusst keine Bewerbungsfrist gesetzt. „Es gibt bereits ein paar Interessenten“, verrät Klautke im Gespräch mit unserer Zeitung.

Damit die Wahl bis im Herbst erfolgen kann, sollten Kommunen aber bis Mitte April eine Liste mit möglichen Kandidaten vorliegen.

Die Bewerber können sich selbst oder einen anderen Bürger für die Liste für Schöffen vorschlagen. Damit ein Kandidat in die Liste aufgenommen wird, müssen mindestens zwei Drittel der Gemeinderäte, die über die Schöffenwahl entscheiden, für den Betreffenden stimmen.

Das Gremium muss bis Juni mindestens sechs Personen vorschlagen, auf der Liste müssen aber mindestens doppelt so viele Namen stehen wie benötigt.

Bis vor der Sommerpause erhält das Schöffengericht des Amts- und des Landgerichts Rottweil die Liste zur Ernennung.

Zwölf Termine pro Jahr im Schnitt

Im Durchschnitt muss ein Schöffe zwölf Verhandlungstermine im Jahr wahrnehmen. Ganz ehrenamtlich ist diese Tätigkeit aber doch nicht: „Richter ohne Robe“ erhalten eine kleine finanzielle Entschädigung, eine Fahrkostenerstattung und eine Verdienstausfalls-Zahlung, sofern der Arbeitgeber den Lohn während der Abwesenheit nicht weiterzahlt.