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Risikolebensversicherung - Pflichtversicherung, Empfehlung oder völlig überflüssig?

Während die klassische kapitalbildende Lebensversicherung zunehmend zu Recht in die Kritik gerät, stellen viele Verbraucher auch die Risikolebensversicherung infrage.

21.09.2018

Bild: Pixabay.com

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Das ist allerdings ein schwerer Fehler, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Produkte handelt, die jeweils auf gänzlich andere Bedürfnisse abzielen. Wie genau funktioniert also eine Risikolebensversicherung? Was sind ihre Vorteile und für wen ist die Risikolebensversicherung besonders wichtig?

Welche Vorteile hat eine Risikolebensversicherung?

Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung handelt es sich bei der Risikolebensversicherung nicht um ein Produkt zur Kapitalanlage mit Versicherungscharakter, sondern um eine echte Versicherung. Grundsätzlich zahlt der Versicherungsnehmer hier einen monatlichen oder jährlichen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, um existenzielle Risiken, die durch den Tod des Versicherten eintreten abzusichern. Stirb also der Versicherte, zahlt die Versicherungsgesellschaft an die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Deshalb wird die Risikolebensversicherung auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet. Als Begünstigte können im Versicherungsvertrag sowohl Kinder sowie Lebens- und Ehepartner als auch Vereine, Geschäftspartner und Unternehmen eingesetzt werden. Der große Vorteil der Risikolebensversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer seine Hinterbliebenen bereits mit sehr geringen Monatsbeiträgen zwischen 2 und 5 Euro gegen die existentiellen Folgen seines Ablebens schützen kann.

Wer profitiert besonders von der Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung macht überall dort Sinn, wo aus der Abhängigkeit von mehreren Personen untereinander existentielle finanzielle Folgen entstehen. Das ist beispielsweise bei jungen Familien der Fall, wenn sich eines der beiden Elternteile um die Kinder kümmert und der Alleinverdiener unerwartet verstirbt. Mit der Risikolebensversicherung müssen die Hinterbliebenen zusätzlich zu ihrem persönlichen Verlust nicht auch noch um ihre finanzielle Existenz fürchten.

Besonders wichtig ist eine Risikolebensversicherung für den Fall, dass eine Immobilie gebaut oder erworben wurde, die abbezahlt werden muss. Hier dient die Versicherungssumme dazu, den Kredit abzusichern und den Hinterbliebenen die Sorgen vor der Zukunft zu nehmen. Das gleiche Prinzip greift auch bei Geschäftspartnern, die gemeinsam in den Aufbau eines Unternehmens investieren.

Somit steht der verbleibende Geschäftspartner auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht vor dem finanziellen Abgrund. Speziell für Paare und Geschäftspartner existieren auf dem Markt sogenannte „verbundene Risikolebensversicherungen“. Dabei handelt es sich um einen einzigen Versicherungsvertrag, bei dem sich zwei Personen gegenseitig absichern können, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.

Wie finde ich die passende Risikolebensversicherung?

Der beste Anlaufpunkt für eine Risikolebensversicherung ist ein Online-Vergleichsportal, wo die Konditionen der zahlreichen Versicherer direkt miteinander verglichen werden können. Bei der Auswahl des passenden Tarifs sind jedoch vor allem die Versicherungssummen zu beachten. Diese sollte immer so gewählt sein, dass der potentielle Schaden durch das Ableben abgedeckt wird und dennoch etwas Luft nach oben bleibt. Als Daumenregel gilt hier aber mindestens eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Brutto-Jahresgehalts des Versicherten.

Wie hoch der Monatsbeitrag ausfällt, hängt aber nicht nur von der Versicherungssumme ab, sondern auch von der Vertragslaufzeit, dem Alter beim Abschluss des Vertrags, dem Bildungsstandard, den Berufsrisiken und dem Gesundheitszustand. Diese Fragen sollten in jedem Fall penibel beantwortet werden, da die Versicherung bei absichtlichen Falschangaben die Leistungen kürzen oder gar ganz streichen kann.

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Erstellt:
21.09.2018, 08:54 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 21.09.2018, 08:54 Uhr

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