Bei einer Betriebsprüfung aufgeflogen

Rottenburger Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Wegen jahrelanger Steuerhinterziehung verurteilte das Tübinger Amtsgericht einen Rottenburger Zahnarzt zu einer Bewährungsstrafe.

20.04.2018

Von Martin Zimmermann

Der Verlust seiner ärztlichen Zulassung droht einem Rottenburger Zahnarzt, nachdem ihn das Tübinger Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung in fünf besonders schweren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilte. Der Mediziner hatte seit 2003 Einnahmen seiner Praxis auf ein separates Konto fließen lassen, das er dem Finanzamt verschwieg. Für das dort geparkte Geld wä...

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