Freudenstadt · Freizeit

Rutschen und Spielen erlaubt

Die Freibadöffnung ab 15.Juli erfordert wegen der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie eine ergänzende Haus- und Badeordnung.

09.07.2020

Von Monika Schwarz

Ein Abkühlung, für die keine neue Badeordnung nötig ist, gibt es auf dem Freudenstädter Marktplatz. Bild: Karl-Heinz Kuball

Ein Abkühlung, für die keine neue Badeordnung nötig ist, gibt es auf dem Freudenstädter Marktplatz. Bild: Karl-Heinz Kuball

Das Panorama-Freibad öffnet am 15. Juli seine Pforten. Die normalerweise geltende Badeordnung musste dafür angepasst und ergänzt werden. Man habe sich dabei an den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben und an bereits geöffneten Bädern orientiert, betonte Bäderbetrieb-Geschäftsführer Tobias Degout im Gemeinderat am Dienstag. Im Wesentlichen gehe es darum, wie Mitarbeiter reagieren sollen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden, ergänzte Oberbürgermeister Julian Osswald. Normalerweise brauche man diese Vorschriften nicht.

Elisabeth Gebele (Bürgeraktion) kritisierte das Zutrittsverbot als „zu lax“. Die geltende Corona-Verordnung sei da umfassender, sagte sie. Laut Verordnung soll nur Personen mit bekannter und nachgewiesener Infektion oder mit Verdachtsmomenten wie „erhöhter Körpertemperatur“ und „Atemwegserkrankungen“ der Zutritt verwehrt werden. Zu den typischen Symptomen von Covid-19 gehörten aber auch Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten und Halsschmerzen. Ihre Ergänzungen nahm Osswald in die Verordnung auf.

Degout betonte auf Nachfrage, dass auch der Austrittszeitpunkt eines Badegastes notiert werden muss. Die Rutschen dürften aber wieder benutzen werden, ebenso das Beachvolleyballfeld samt Kinderspielplatz. Auch die Schließfächer könne der Badegast mieten. Die Umkleidekabinen blieben aber wegen der geltenden Abstandsregeln geschlossen. Dr.Anita Zirz (SPD) fragte, wie die Stadt überprüfen wolle, dass die von Gebele angesprochenen Punkte eingehalten werden und welche rechtlichen Folgen sich aus einem Verstoß ergeben. Osswald verwies auf die allgemeine Corona-Verordnung, wonach das Personal verpflichtet sei, auf typische Symptome zu achten. Stelle es diese fest, werde dem Gast der Zutritt verwehrt. Fieber messen werde man aber sicher nicht.

Im Becken wird es ein Bahnensystem geben, weil sich so die Abstände leichter kontrollieren lassen, sagte Osswald. Überholen und Querschwimmen sei verboten. Degout erläuterte, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern im Wasser nach wie vor gelte, obwohl außerhalb des Beckens bis zu 20 Personen zusammenstehen dürfen. „Die Verordnung macht nicht immer Sinn, wir müssen uns aber daran halten“, sagte Degout.

Hermann John wollte wissen, ob ein Gemeinderatsbeschluss nötig ist, wenn bei weiteren Lockerungen die Badeordnung erneut geändert werden soll. Osswald bejahte dies. Prof. Wolfgang Tzschupke regte an, dass die Bäderleitung ermächtigt wird, weitere Lockerungen von sich aus umzusetzen. Dies erspare den ansonsten nötigen Gemeinderatsbeschluss. Die Verwaltung fügte die Anregung in die Beschlussvorlage ein.

Abgelehnt wurde die Anregung von John, Tickets auch über die Geschäftsstelle der Stadtwerke herauszugeben, weil nicht jeder Internet habe. Andere Bäder in der Umgebung betrieben diesen zusätzlichen Aufwand auch nicht, sagte Osswald. „Ausserdem kennt fast jeder irgendjemanden mit Internet.“

Wer kein Internet habe, könne gerne bei ihm im Fotoladen vorbeikommen, bot Axel Reich an. Das Gremium stimmte der ergänzende Bäderordnung mit zwei Gegenstimmen zu.

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Erstellt:
09.07.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 19sec
zuletzt aktualisiert: 09.07.2020, 01:00 Uhr

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