Eine Kiste aus Atlantis

Schon vor den Schüssen auf Polizisten hatte der 22-Jährige Wahnvorstellungen

Ein 22-jähriger Öschinger soll im vergangenen November in Tübingen einem Polizisten die Waffe entrissen und auf ihn und eine Kollegin gefeuert haben. Im Prozess ging es gestern um den Tag vor der Tat: Da brauchten vier Polizisten eine Stunde, um den Mann aus der elterlichen Wohnung in die Psychiatrie zu schaffen.

20.04.2016

Von Jonas Bleeser

Öschingen/Tübingen. Der 22-Jährige hatte im vergangenen November verwirrt und nackt das Tübinger Klinikum verlassen. Als zwei Beamte ihn in einem nahen Wohnheim festnehmen wollten, gelang es ihm offenbar, einem Beamten die Dienstpistole zu entwinden und zwei Mal zu schießen. Laut Anklage soll er dabei versucht haben, eine Polizistin in den Kopf zu treffen. Sie konnte ausweichen, eine zweite Kugel streifte ihren Kollegen. Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchten Mord. Da sie davon ausgeht, dass der Mann nicht voll schuldfähig war, aber weiter gefährlich ist, soll er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden.

Gestern ging es am Tübinger Landgericht nun um die Vorgeschichte der Schüsse an der Klinik. Denn die alarmierte Polizei wusste an jenem 4. November, dass sie es nicht mit irgendeinem Patienten zu tun hatte: Am Tag zuvor war er nur mit äußerster Anstrengung von vier Beamten aus der elterlichen Wohnung in Öschingen herausgeholt worden.

Vier Polizisten konnten ihn kaum überwältigen

Wie es dazu kam, konnte der Angeklagte vor Gericht nur bruchstückhaft schildern: Teile seiner Erinnerung seien weggebrochen. Offenbar hatte er größere Mengen Alkohol und weitere Drogen intus. Und er hatte Wahnvorstellungen: Er habe an dem Abend zuvor in einer Mössinger Bar sehr viel getrunken. Dort sei ihm eine Geschichte zu Ohren gekommen. In Mössingen gebe es eine Kiste aus Atlantis, die „Kiste der Barmherzigkeit“. Dazu brauche man dann noch einige „Glückssteine“: „Es ging um ein Ritual, das einem Glück und Freude schenkt.“ Er habe an diesem Tag die Kiste gefunden – wo, das wisse er nicht mehr.

Genauer wusste das aber ein Zeuge: Der 22-Jährige war in der Nacht in dessen Wohnhaus eingedrungen. Dort hatte er im Keller eine Kiste mit Wein gestohlen. Als der Bewohner ihn überraschte, bedrohte der Eindringling ihn mit einer Gaspistole. „Er hat gesagt, er knallt mich ab“, schilderte der Zeuge die nächtliche Begegnung in seinem Treppenhaus. „Ich hab‘ gesagt: ,Lass‘ den Blödsinn, steck die Waffe weg‘“ – was der Einbrecher dann auch prompt tat und sich einen Weg nach draußen suchte.

Nachdem er die Nacht in einem Park verbracht hatte und unterwegs die „Glückssteine“ fand, fuhr der 22-Jährige mit dem Taxi zum Wohnhaus seiner Eltern. Dort drang er ein, setzte er sich an einen Tisch und baute die Kiste mit den Steinen auf.

Seine Mutter rief die Polizei: Da der junge Mann schon vorher gewalttätig gegen seine Familie geworden war, hatte es ein Annäherungsverbot gegen ihn gegeben. Die Polizei rückte mit zwei Streifen an. Nachdem der herbeigeeilte Vater eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch unterschrieben hatte, wollten sie ihn aus dem Haus bringen. Dann eskalierte die Situation. Zum genauen Ablauf gab es vor Gericht verschiedene Versionen: Die vier Polizisten sagten aus, der Mann habe zwei der Steine nach ihnen geworfen, der Vater widersprach dem als Zeuge vehement. Fest steht, dass die Beamten nahezu eine Stunde auf engstem Raum mit dem Mann kämpften. „Er wehrte sich abartig. Egal, was wir machten, es schien keine Wirkung zu haben“, sagte ein Polizist als Zeuge. Auch mehrfache gezielte Hiebe mit dem Schlagstock hätten nichts gebracht. Nur mit großer Mühe gelang es ihnen, den Mann mit Handschellen und Kabelbindern zu fesseln. Auf den Vater wirkten die Beamten überfordert: „Die haben es fast nicht hingebracht. Ich dachte, die Polizei sei besser ausgebildet.“ In der Psychiatrie, so berichtete es der aufnehmende Arzt, habe der Mann dann Verfolgungswahnideen geäußert: Seine Eltern seien durch Doppelgänger ersetzt worden.

Der Angeklagte war im April 2015 aus dem Gefängnis entlassen worden. Danach, so beschrieb es sein Vater, nahm sein Drogenkonsum offenbar zu. In den Wochen vor den Schüssen äußerte er dann erste Wahnideen. Von den Behörden fühlt der Vater sich im Stich gelassen. Nachdem der Sohn zwei Mal kurzfristig in die Psychiatrie kam, habe er keinerlei Informationen bekommen. Einmal habe er Drogen auf dem Tisch seines Sohnes gefunden und die Polizei angerufen. Dort habe man ihm einen Rückruf versprochen – der dann aber nie gekommen sei.

Vorsitz: Richter Ulrich Polachowski; Beisitzer: Christoph Sandberger, Johannes Munding; Schöffen: Klaus Bucher, Ralf Glaunsinger; Staatsanwalt: Ingo Schumann; Verteidiger: Hans-Christoph Geprägs; Gutachter: Peter Winckler

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Erstellt:
20.04.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 10sec
zuletzt aktualisiert: 20.04.2016, 01:00 Uhr

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