Mindestlohn

Seit Januar 8,84 Euro pro Stunde

15 Prozent mehr Gastro-Jobs im Kreis Tübingen als 2014.

21.01.2017

Von ST

Seit dem 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Bild: NGG

Seit dem 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Bild: NGG

Egal, ob Küchenhilfe oder Verkäuferin im Backshop: Wer im Landkreis Tübingen vom Chef nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, verdient ab Januar mehr Geld – und zwar 34 Cent pro Stunde. Ein kleines Plus nur, das einer Vollzeitkraft unterm Strich aber weit über 50 Euro pro Monat bringt. „Genau zwei Jahre gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Und jetzt ist er zum ersten Mal geklettert – auf 8,84 Euro“, so Hartmut Zacher von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Mitteilung.

Die NGG Stuttgart ruft alle Mindestlohn-Beschäftigten im Kreis Tübingen auf, einen „Januar-Lohn-Check“ zu machen. „Sobald die Lohnabrechnung vorliegt, sollte jeder seinen Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Die tatsächlich geleisteten Stunden und das Geld müssen am Ende passen“, so Zacher. Der NGG-Geschäftsführer warnt zudem vor „Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“: „Es ist eine beliebte Chef-Masche, die Menschen länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ist illegal.“

Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“ spreche keiner mehr, so die NGG. „Auch Arbeitgeber, die vor dem Mindestlohn als ,Job-Killer‘ und ,Konjunktur-Bremse‘ gewarnt haben, sind in der Realität angekommen und kleinlaut geworden“, so Zacher. Der Mindestlohn habe sich bewährt und dazu beigetragen, „die ruinöse Dumpinglohnspirale nach unten“ zu stoppen.

Als Zwei-Jahres-Bilanz zum Mindestlohn hat die NGG jetzt eine Beschäftigungsanalyse vorgelegt. Dazu hat das Pestel-Institut in Hannover Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der Gewerkschaft untersucht. Im Fokus dabei steht auch die Job-Entwicklung im Kreis Tübingen. Ein Ergebnis: Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind im Kreis mehr reguläre Arbeitsplätze entstanden. Mitte vergangenen Jahres waren im Kreis Tübingen rund 76 400 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt – 6,3 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab.

Gerade Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten im Kreis Tübingen haben, so die NGG Stuttgart, in der Mindestlohn-Phase mehr Personal eingestellt: Hier arbeiteten vor einem halben Jahr rund 1900 Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Job. Im Vergleich zu 2014 macht das ein Plus von gut 15 Prozent.

Zugleich spricht Zacher sich für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns aus: „Alles unter einem Stundenlohn von 11,50 Euro ist Niedriglohnbereich. Und der bedeutet später Altersarmut.“