Neuer Streit mit Zelle

Sicherheit und Drogenkonsum: Stadt droht dem Jugendzentrum

Das städtische Ordnungsamt droht damit, Großveranstaltungen im autonomen Jugendzentrum Kulturschock Zelle zu verbieten. Wiederholt seien Sicherheitsauflagen ignoriert worden. Die Zelle wehrt sich gegen die Vorwürfe.

04.06.2016

Das autonome Kulturzentrum Zelle in Reutlingen. Bild: Sarah Hornig

Das autonome Kulturzentrum Zelle in Reutlingen. Bild: Sarah Hornig

Reutlingen. Die Drohung sei nur ein weiterer Schritt, um die Zelle unter städtische Kuratel zu bekommen und überzogene Kontrollen sowie verdachtsunabhängige Durchsuchungen gegen den Verein und die Gäste durchzusetzen, schreibt die Zelle in einer Pressemitteilung. Daher drohe das Ordnungsamt nun damit, eine Verfügung zu erlassen, die alle öffentlichen Tanzveranstaltungen auf unbestimmte Zeit untersage.

Laut Zelle begründet das Ordnungsamt die Verfügung damit, dass das autonome Jugendzentrum bei seinen Veranstaltungen durch die Umzäunung Zelle-Geländes einen rechtsfreien Raum für Konsumenten und Dealer illegaler Drogen schaffe, weil sie nicht auf ihr Hausrecht verzichte und der Polizei keinen Zutritt für verdachtsunabhängige Kontrollen gewähre. Dem widerspricht Zelle-Mitglied Timo Widmaier: „Dealer sowie Konsumenten illegaler Drogen werden in der Zelle weder geduldet noch unbehelligt ihrem Treiben überlassen.“ Die Polizei kontrolliere die Gäste bereits im gesamten Außenbereich und unterziehe sie dabei teilweise erniedrigenden und größtenteils verdachtsunabhängigen Durchsuchungen. Die Zelle sei nicht bereit, diese „Aushebelung bürgerlicher Rechte“ durch willkürliche Bewertungen auch auf dem Privatgelände zu dulden.

Dass das Verbot tatsächlich im Raum steht, bestätigt eine Mitteilung des Ordnungsamts, die schon auf einen entsprechenden Facebook-Kommentar der Zelle im Mai verfasst wurde: „Bei den letzten öffentlichen Tanzveranstaltungen der Galerie Zelle haben die Veranstalter unverantwortliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die es der Stadt nicht mehr erlauben, die bisher routinemäßig erteilten Gestattungen weiterhin auszustellen.“ Das mögliche Verbot solle den Verein dazu bringen, seinen bisherigen Umgang mit Sicherheitsbelangen und gesetzlichen Pflichten zu revidieren.

Bei Großveranstaltungen mit bis zu 800 Besuchern seien Sicherheitsauflagen ignoriert worden – das Gelände mit Sichtschutz eingezäunt und „einem Sammelsurium an abenteuerlichen Behelfsbauten“ versehen. Gleichzeitig sei, auch bei langanhaltender Trockenheit, offenes Feuer entzündet worden. Zudem hätten laut Ordnungsamt vier Besucher in den vergangenen sechs Monaten bei oder unmittelbar nach den Zelle-Partys medizinische Notfälle in Folge von Drogen- und Alkoholkonsum erlitten. Die Zelle betont wiederum, ein dauerhaft anwesendes Sanitäts-Team gewährleiste die Versorgung von verletzten oder kollabierten Gästen.

Die Zelle kündigt an, gegen eine entsprechende Verfügung gerichtlich vorzugehen. „Um vorerst jedoch einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen, hat die Zelle das Amt für öffentliche Ordnung zu einem Gespräch aufgefordert, um die strittigen Punkte zu diskutieren und eine gemeinsame Lösung zu finden“, so die Zelle-Mitteilung. ST

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Erstellt:
04.06.2016, 06:02 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 04.06.2016, 06:02 Uhr

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