Gefährliche Raketen

Silvester in der Tübinger Altstadt ohne Feuerwerk

In der Tübinger Altstadt gilt ein striktes Feuerwerksverbot.

29.12.2019

Von ST

Schon vor zehn Jahren war die Tübinger Altstadt mit einem  Feuerwerksverbot belegt: Blick vom Turm der Stiftskirche auf Neckargasse und Neckarbrücke. Archivbild: Ulmer

Schon vor zehn Jahren war die Tübinger Altstadt mit einem Feuerwerksverbot belegt: Blick vom Turm der Stiftskirche auf Neckargasse und Neckarbrücke. Archivbild: Ulmer

Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar 2020 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden. Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt.

Über das Verbot und die Verbotszone informiert ein Faltblatt der Stadtverwaltung. Es liegt in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt aus und kann auf der städtischen Internetseite abgerufen werden. Am Dienstag, 31. Dezember 2019, weisen 14 Schilder an allen Eingängen der Altstadt auf das Verbot hin. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht gilt seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Ein Jahr zuvor hatte der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Bundesweit ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern seit 1. Oktober 2009 verboten.

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Erstellt:
29.12.2019, 14:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 29.12.2019, 14:00 Uhr

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