Wieder auf Arabisch

Sprachkatalog für Führerscheinprüfung wächst

Das Bundesverkehrsministerium will die theoretische Führerscheinprüfung auf Arabisch wieder einführen. Das teilte gestern die SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid mit.

13.04.2016

Rottenburg. Die Tübinger Abgeordnete bezog sich auf ein Schreiben des Rottenburger Oberbürgermeisters Stephan Neher, in dem dieser die Wiedereinführung der 2011 abgeschafften Führerscheinprüfung auf Arabisch gefordert hatte. Damit, so Neher, werde die Integration der Flüchtlinge aus dem arabisch Raum vorangebracht, denn am fehlenden Führerschein scheitere derzeit oft die Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit oder eine Ausbildung.

Sie könne Nehers Schreiben ganz in seinem Sinne positiv beantworten, heißt es in einem Brief Haller-Haids an den Rottenburger OB. Die Bundesregierung habe jetzt reagiert und entsprechende Forderungen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgegriffen. Das Bundesverkehrsministerium habe am 24. Februar einen Entwurf zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vorgelegt. Dieser sehe vor, dass die Prüfung künftig außer in Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch auch wieder in Arabisch abgelegt werden kann. Diese Verordnung, so Haller-Haid, trete nach ihren Informationen noch diesen Monat in Kraft.

Das Bundesverkehrsministerium konnte das gestern am späten Nachmittag nicht bestätigen, da nach Auskunft eines Pressesprechers im entsprechenden Referat niemand mehr zu erreichen war. Auch die Frage, warum Arabisch 2011 aus dem Sprachenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung gestrichen wurde, blieb zunächst offen.

Zu den Unterstützern der aktuellen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zählten unter anderem die SPD-Bundesfraktion sowie der Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen sowie die Unterstützer und Unterstützerinnen einer Online-Petition. Die gesetzliche Anpassung bedeute „eine erhebliche Erleichterung für Ausländer und Arbeitskräfte aus arabischen Staaten, denn Angehörige von Nicht-EU-Staaten müssen spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Führerscheinprüfung ablegen, wenn sie ihre bestehende Fahrerlaubnis umschreiben lassen wollen. ing