Vergnügungssteuer in bar
Staatsanwalt sieht weiterhin schwere Untreue bei Reutlinger Ex-Steueramtsleiter
Im Berufungsverfahren wegen besonders schwerer Untreue gegen den suspendierten Leiter der Reutlinger Steuerbehörde forderte Staatsanwalt Florian Fauser gestern eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldauflage von 5000 Euro.
06.04.2016