Vergnügungssteuer in bar

Staatsanwalt sieht weiterhin schwere Untreue bei Reutlinger Ex-Steueramtsleiter

Im Berufungsverfahren wegen besonders schwerer Untreue gegen den suspendierten Leiter der Reutlinger Steuerbehörde forderte Staatsanwalt Florian Fauser gestern eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldauflage von 5000 Euro.

06.04.2016

Von DOROTHEE HERMANN

Tübingen/Reutlingen. Der Angeklagte hatte seit 2002 das Reutlinger Steueramt geleitet. Er soll bei zwei Spielhallenbetreibern in Metzingen und Reutlingen keine Gewerbesteuer erhoben oder bereits festgesetzte Steuersummen nachträglich auf Null gestellt haben (wir berichteten). Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Tübingen, das seit Ende Januar läuft, wird der Fall bereits zum zweiten Mal aufg...

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