Gemeinderat beschließt Zweckentfremdungssatzung

Stadt Tübingen sanktioniert jetzt den Leerstand von Wohnraum

In Tübingen herrscht großer Mangel an Wohnraum. Deshalb hat der Gemeinderat am Dienstag eine Satzung beschlossen, nach der dauerhafter Leerstand von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld riskiert künftig jeder, der in Tübingen eine Wohnung sechs Monate oder länger leer stehen lässt.

05.10.2016

Von tol

Wohnraum ist knapp in der Stadt: Im Bild die Tübinger Mühlstraße. Schmuckbild: Metz

Wohnraum ist knapp in der Stadt: Im Bild die Tübinger Mühlstraße. Schmuckbild: Metz

Eine Analyse der Stadtverwaltung hatte ergeben, dass in Tübingen etwa 150 Gebäude nicht bewohnt sind. Dies soll sich nach dem Willen des Gemeinderates ändern. „Wir wollen den langfristigen Leerstand großer Wohnflächen unterbinden“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer. „Es ist nicht akzeptabel, dass viele Menschen händeringend in Tübingen nach eine Wohnung suchen und andererseits ganze Häuser leer stehen.“

Zweckentfremdungssatzungen richten sich gewöhnlich nicht nur gegen Leerstand, sondern auch gegen die Umnutzung von Wohnraum, zum Beispiel zu Ferienwohnungen oder Gewerbeflächen. Die Besonderheit der Tübinger Satzung besteht darin, dass passend zur lokalen Problemlage ausschließlich der langfristige Leerstand verboten wird. Damit soll der Aufwand für die Verwaltung und der Kreis der Betroffenen möglichst klein gehalten werden.

Dem Satzungsbeschluss war eine Phase intensiven Werbens um freiwillige Lösungen vorausgegangen. Die Stadtverwaltung machte den Eigentümern der betroffenen Immobilien direkt das Angebot, als Mieter aufzutreten oder leere Gebäude zu erwerben. OB Palmer adressierte persönliche Schreiben mit dringenden Appellen an die Besitzer bekannter Leerstands-Immobilien. Die sehr geringe Resonanz und Kooperationsbereitschaft auf der Appellebene habe es nun aber erforderlich gemacht, ein ordnungsrechtliches Instrumentarium hinzuzufügen, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

Die neue Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, das wird voraussichtlich der 9. Oktober sein. Frühestens sechs Monate später könnte also das erste Bußgeld in Tübingen verhängt werden. Die Stadtverwaltung hofft nun, dass es dazu gar nicht kommt, sondern der gewünschte Effekt eintritt, leeren Wohnraum möglichst schnell wieder zu nutzen.

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Erstellt:
05.10.2016, 10:26 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
zuletzt aktualisiert: 05.10.2016, 10:26 Uhr

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