Horb · Konflikt

Stadt setzt Anliegern eine Frist bis 7. Juni

Laut Verwaltung wurden die Ablösevereinbarungen an die Betroffenen in Panoramastraße und Pilgerweg versandt.

03.05.2021

Von Benjamin Breitmaier

Der Ausbau der Panoramastraße soll bald beginnen. Der Konflikt um die Erschließungskosten ist jedoch noch lange nicht beigelegt. Bild: Karl-Heinz Kuball

Der Ausbau der Panoramastraße soll bald beginnen. Der Konflikt um die Erschließungskosten ist jedoch noch lange nicht beigelegt. Bild: Karl-Heinz Kuball

In seiner letzten Sitzung am 27. April hat der Horber Gemeinderat zugestimmt, die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zur Prüfung der Beitragspflichtigkeit von Panoramastraße und Pilgerweg einzuschalten. Die Prüfung durch die GPA wurde jedoch mit 11 zu 10 Stimmen mit einer Bedingung verknüpft: Alle Anlieger müssen im Vorfeld sogenannte Ablösevereinbarungen unterschreiben, mit denen sie sich verpflichten, die Gebühren – oft mehrere zehntausend Euro – zu tragen, sollte die GPA im Sinne der Verwaltung entscheiden.

Den Vorschlag einer Prüfung durch die Behörde hatte die Interessengemeinschaft Panoramastraße und Pilgerweg (IG) in einem Schreiben an das Gremium vom 18. April ins Gespräch gebracht. Der Zusammenschluss an Anliegern vertritt die große Mehrheit der Betroffenen.

Laut Gemeinderatsbeschluss sollen der GPA Unterlagen der Verwaltung wie auch der IG für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Eine vorangegangene Prüfung der Behörde aus dem Jahr 1989 ließ damals noch Fragen offen.

Der Beschluss mit hauchdünner Mehrheit vom 27. April enthielt eine Bedingung, die laut IG von den Anliegern mit großer Mehrheit kritisch gesehen wird. Demnach soll die GPA-Prüfung erst eingeleitet werden, wenn die Erklärung aller Anlieger vorliegt, im Falle einer Feststellung der Beitragspflichtigkeit der Panoramastraße und des Pilgerwegs die Ablösevereinbarung anzuwenden.

Vier Wochen Zeit für Abwägung

Hierzu haben Oberbürgermeister Peter Rosenberger und Bürgermeister Ralph Zimmermann laut einem Schreiben der Stadtverwaltung am gestrigen Montag die Vertreter der IG angeschrieben und „sie darum gebeten, die erforderlichen Erklärungen von den Anliegern einzuholen“, wie es in dem Schreiben der Verwaltung heißt. Da nicht alle Grundstückseigentümer in der IG organisiert sind, ging das Schreiben parallel an alle beitragspflichtigen Anlieger von Panoramastraße und Pilgerweg. „Diese können die Erklärung auch direkt an die Stadtverwaltung schicken“, erklärt die Verwaltung.

Wie viele Anlieger mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden sind und die Erklärung unterschreiben, wird sich laut Pressemitteilung des Rathauses am 7. Juni 2021 zeigen. Bis dahin haben die Anlieger Zeit, sich zu äußern. „Einem weiteren wichtigen Anliegen der IG hatte der Gemeinderat bereits zugestimmt, nämlich die Panoramastraße zur Anliegerstraße zu erklären“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Ausbau beginnt

Bereits in der April-Sitzung des Gemeinderats erklärte Oberbürgermeister Peter Rosenberger, dass die Bauarbeiten zur Sanierung trotz des Konflikts um die Erschließungskosten beginnen können.

Nun geben die Verantwortlichen weitere Details bekannt: So werden in den kommenden Wochen zur weiteren Prüfung des Untergrundes weitergehende geologische Untersuchungen (sogenannte Probebohrungen) gemacht. „Dieses ist notwendig, um das Leistungsverzeichnis, das für eine Ausschreibung der Bauarbeiten benötigt wird, vorzubereiten“, erläutern die Verantwortlichen.

Hierzu müssen Panoramastraße und Pilgerweg zeitweise gesperrt werden. Auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Nahwärmenetzes Horb-West werden laut Verwaltung erste Baumaßnahmen stattfinden. „Hier bestehen bereits vertragliche Bindungen, weswegen diese Arbeiten auch zügig angegangen werden sollen“, heißt es in dem Schreiben.

Diese stünden jedoch lediglich in „mittelbarem Zusammenhang“ mit dem Ausbau von Panoramastraße und Pilgerweg. „Beitragspflichtige Kosten oder eine Verteuerung der künftigen Baumaßnahmen erfolgen hierbei nicht“, wird in dem Schreiben festgestellt.

Mit dem Schritt komme der Gemeinderat laut Schreiben des Horber Rathauses „den Anliegern der Panoramastraße und des Pilgerwegs ein weiteres Mal entgegen und erwartet nun deren Zustimmung“. Dass der Beschluss denkbar knapp ausfiel, bleibt an der Stelle in der Pressemitteilung unerwähnt.

Abschließend geben die Verantwortlichen zu bedenken, dass durch es durch den weiteren Verfahrensschritt zu Verzögerungen kommen kann, „die sich negativ auf die Baukosten auswirken werden“.

Sollte also die GPA der Verwaltung Recht geben – vorausgesetzt, es kommt überhaupt zur Prüfung – stiegen die Kosten für die Anlieger demnach erneut.

Ein Sprecher der IG wollte sich am gestrigen Montag noch nicht zu dem Schreiben der Verwaltung äußern. Frank Fahrner sagte im Gespräch mit der SÜDWEST PRESSE: „Wir werden das in Ruhe prüfen und uns dann zu gegebener Zeit äußern.“