Abschiebung gestoppt

Starzacher Familie muss vorerst nicht zurück in den Kosovo

Die in Starzach lebende Familie mit vier Kindern wird vorläufig nicht in den Kosovo abgeschoben. Nach einem Eilantrag des Tübinger Anwalts Franz Spindler stoppte das Verwaltungsgericht Sigmaringen die für Freitag, 12. Dezember, angesetzte Abschiebung.

11.12.2014

Von vor

Starzach/Tübingen. Der Tübinger Anwalt der Familie hatte zwei Eilanträge auf Abschiebeschutz an das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen geschickt: gegen das Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Karlsruhe) sowie gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Beiden Anträgen gab die 4. Kammer des Gerichts am Mittwoch statt, wie Pressesprecher Otto-Paul Bitzer am Donnerstag bestätigte: Die Familie darf vorerst nicht abgeschoben werden.

„Die Abschiebung der Familie ist bis auf weiteres storniert“, erfuhr die Tübinger Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid (SPD) am Donnerstag aus dem von ihrem Parteifreund Reinhold Gall geführten Innenministerium. Von dem Urteil wusste sie nichts. Wie lange der vorläufige Schutz gilt? „Vor Weihnachten wird nicht abgeschoben“, sagte Haller-Haid. „Ein ganz wesentliches Kriterium ist ja die Integration der Kinder.“ Wie berichtet, sind die drei älteren Kinder (14, 13 und 10) gute Schüler. Der Jüngste (3) besucht den Kindergarten. Sie sei „hervorragend in der Schule“, zähle gar „zu den Leistungsträgern im Deutschunterricht“, sagt Peter Pflaum-Borsi, Rektor der Rottenburger Mädchenschule St. Klara, über die 13-jährige Tochter.

Der Tübinger Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal ( Grüne) kritisierte: „Der Versuch einer Abschiebung während eines laufenden Asylverfahrens mag rechtlich möglich sein. So allerdings wird das Asylrecht grundsätzlich infrage gestellt – das ist nicht akzeptabel.“ Der Abgeordnete kündigte auch an, den Vorwürfen nachgehen zu wollen, dass trotz der Anordnung des Verwaltungsgerichtes, ein ärztliches Gutachten einzuholen, die Abschiebung vollzogen werden sollte: „Hier droht ein Gerichtsverfahren durch eine Abschiebung massiv behindert zu werden.“

Noch unklar ist, was im Fall der zwei Zivilpolizisten geschieht, die zwei der Kinder aus dem Schulunterricht geholt und für „Abschiebe-Pässe“ fotografiert hatten – was Rektor Pflaum-Borsi empörte. Anwalt Spindler hatte deswegen bereits vor einer Woche eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl eingelegt. Bislang habe er von der landesweit für Abschiebungen zuständigen Behörde noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen, ärgert sich der Anwalt.

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11.12.2014, 12:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 11.12.2014, 12:00 Uhr

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