Queck-Gelände · Vermutlich noch ein Rechtsverfahren

Streit um die Entsorgung der Hinterlassenschaften auf dem Queck-Gelände ist nicht ausgestanden

Der Streit um die Beseitigung von Industrieabfällen auf dem Queck-Gelände scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem zwei Gerichtsverfahren abgeschlossen wurden, war eine neue Anzeige bei der Tübinger Staatsanwaltschaft eingegangen.

03.03.2018

Von Gert Fleischer

Stellenweise hat die Vegetation das Queck’sche Areal zwischen Kiebingen und Bühl zurückerobert. Doch es liegt noch eine Menge Abraummaterial auf dem Gelände, dessen Schädlichkeit oder Unbedenklichkeit ein Gutachter bewerten muss. Bilder: Fleischer

Stellenweise hat die Vegetation das Queck’sche Areal zwischen Kiebingen und Bühl zurückerobert. Doch es liegt noch eine Menge Abraummaterial auf dem Gelände, dessen Schädlichkeit oder Unbedenklichkeit ein Gutachter bewerten muss. Bilder: Fleischer

Ausgangspunkt war, dass das Landratsamt Tübingen 16 000 Tonnen, auf dem Queck-Areal abgelagertes Material mangels QRB-Zertifikat als Abfall eingestuft hat. (QRB bedeutet Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg). Es geht um Material, das das wegen Insolvenz nicht mehr existente Nehrener Baustoffrecycling-Unternehmen Hipp+Strassenburg GmbH hinterlassen hat.

Das deswegen aufgenommene neuerliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, „da alle in der Anzeige vorgebrachten Vorwürfe bereits Gegenstand älterer Ermittlungsverfahren waren und sich aus dem neuen Anzeigevorbringen keine ausreichenden Anhaltspunkte für (neue) Straftaten ergaben“, schrieb die Staatsanwaltschaft Tübingen jetzt auf Anfrage.

Doch auch das bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Abfallgeschichte. Weil bei der insolventen Hipp+Strassenburg GmbH nichts zu holen ist, kommt wieder der Grundstückseigentümer Helmut Queck an die Reihe. Er erhielt, wie das Landratsamt gestern bestätigte, Ende vergangenen Jahres die Anordnung, ein Entsorgungskonzept vorzulegen. Queck habe dagegen Widerspruch eingelegt, mailte Gabriel Wehle von der Pressestelle des Landratsamts. Das heißt, dass auch mit dieser Akte wahrscheinlich wieder ein Gericht befasst wird.

Erst Maschinen, jetzt Schutt

Die vor einigen Wochen angemahnte Entsorgung des Bauschuttmaterials sei ein anderer Fall als der vor drei Jahren vorm Rottenburger Amtsgericht verhandelte. Damals ging es darum, alte Baumaschinen, Fahrzeuge, Altreifen, Eisenbahnschwellen, Tanks, Asphalt, Produktionsreste und Schrott zu beseitigen.

Ist es sinnvoll, erneut den Rechtsweg gegen einen Mann zu gehen, der vor drei Jahren vom Gericht als weitgehend vermögens- und mittellos festgestellt wurde? Wäre es deshalb nicht sinnvoll, dass die öffentliche Hand den Schutt beseitigt, sei er nun schadstoffbelastet oder nicht? Dazu antwortet das Landratsamt, Abteilung Umwelt und Gewerbe: „Auch wenn in den beiden anderen Verfahren bereits eine Aussage zum Einkommen von Herrn Queck getroffen wurde, dürfen wir im jetzigen Fall nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Grundstückseigentümer nicht leistungsfähig ist.

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Hand für solch eine Abfallbeseitigung ist in jedem Fall zu vermeiden.“ Die Behörde gehe davon aus, dass Helmut Queck die Entsorgungskosten tragen kann, etwa durch Verwertung seines Vermögens. Dazu gehört beispielsweise das Gelände. „Diese Fragen werden jedoch mit Sicherheit im Verfahren geklärt werden“, schreibt das Landratsamt.

Vielleicht ist bis dahin geklärt, ob das Material für den Bau der B28neu eingesetzt werden kann. Denn dafür muss eine bis zu acht Meter tiefe Senke zwischen See und Bahngleis gefüllt werden. Sie liegt 250 bis 300 Meter westlich des Bahnübergangs bei Bühl. Es ist eine ehemalige Kiesgrube, die Bäume sind bereits gerodet, lautete die Auskunft des Regierungspräsidiums. Der Queck-See selbst sei von der Auffüllung „überhaupt nicht betroffen“. Ob der auf dem Queck-Gelände abgelagerte Bauschutt oder auch der Aushub zur Auffüllung verwendet werden kann, richte sich „zunächst danach, ob dieser bautechnisch geeignet ist, um diese Funktion zu erfüllen, nur dann handelt es sich um eine zulässige Verwertung“.

In der Senke wäre Platz

Zusätzlich sei zu prüfen, ob das Material durch Schadstoffe belastet ist. Bei geringen Belastungen könne es auch eingebaut werden. Freilich sei zu prüfen, welche Belastungen an Ort und Stelle zulässig sind. Die mögliche Lage im Wasserschutzgebiet spiele eine Rolle, ebenso die hydrogeologische Situation. Die Untersuchung des Bauschutts auf seine Eignung zum Einbau unter der B 28 neu sei ein Bestandteil des vom Landratsamt gegen Queck angeordneten Entsorgungskonzepts.

Mit dem Bau der Straße solle im Abschnitt zwischen Tübingen und Bühl im Sommer 2019 begonnen werden, hieß es beim Regierungspräsidium. Weil sich Auffüllmaterial immer noch eine Zeitlang setzt, ist das Egalisieren der Senke für Herbst dieses Jahres vorgesehen.

Das Queck-Gelände hat auch seine sehr schönen Seiten, beispielsweise das Naturschutzgebiet Oberes Steinach.  Bilder: Fleischer

Das Queck-Gelände hat auch seine sehr schönen Seiten, beispielsweise das Naturschutzgebiet Oberes Steinach. Bilder: Fleischer

Was bisher die Gerichte beschäftigte

Weil das Nehrener Bauschutt-Recyclingunternehmen Hipp+Strassenburg insolvent wurde, soll der Grundstückseigentümer Helmut Queck dafür aufkommen, dass das Gelände von Schadstoffen befreit wird. Mit der Insolvenz wurde verwaltungsrechtlich aus Recyclingmaterial Abfall. Im Dezember 2015 stellte das Amtsgericht Rottenburg ein Verfahren gegen Queck wegen vorsätzlichen, unerlaubten Umgangs mit Abfällen ein. Einzige Auflage für den Grundstückseigentümer: Er musste 400 Euro an Greenpeace zahlen, gestaffelt in fünf Raten, weil er damals nur 459 Euro Rente bekam. Ein halbes Jahr einigte sich der Kläger Helmut Queck und das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem mühsam, aber pfiffig ausgehandelten Kompromiss, so dass Queck die Klage zurückzog, aber 2000 Euro Verfahrenskosten zahlt.