Justiz

Streit um rechte Tätowierungen

Ein Tübinger trug offen sichtbar zwei Tattoos mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er fiel nicht zum ersten Mal damit auf.

18.09.2018

Von Moritz Hagemann

Am Tübinger Amtsgericht zeigte der Angeklagte gestern freizüzig seine Tattoos: an beiden Armen, an beiden Waden, am Nacken, selbst auf der Brust unter dem T-Shirt waren sie zu erkennen. Die Tätowierungen, die dem 55-Jährigen zum Verhängnis geworden sind, hat er mittlerweile allerdings überstechen lassen. Mit einer Odal-Rune in der rechten Armbeuge und einer Wolfsangel an der linken Wade (Symboler...

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