Immobilien

Talheimer Sanierungsprojekte

Bei einem Ortsspaziergang wurden kommunale Sanierungsprojekte und mehrere Beispiele für private Sanierungen begutachtet.

09.03.2018

Von Manuel Fuchs

Der Talheimer Ortsvorsteher Thomas Staubitzer begrüßte am Freitagnachmittag ungefähr zwei Dutzend Bürgerinnen und Bürger, die sich zu diesem Spaziergang mit Wolfgang Kronenbitter, Fachbereichsleiter „Recht und Ordnung“ der Stadt Horb, Julia Weihing, Leiterin „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ der Stadt Horb, sowie Norina Flietel, Sanierungsbetreuerin der Wüstenrot Haus- und Städtbau GmbH in Ludwigsburg zusammengefunden hatten.

Vordergründig wurden bei der Runde die offenkundigen Verbesserungen im Ortsbild begrüßt, welche sich aus abgeschlossenen Projekten im Sanierungsgebiet ergeben haben. Ebenso würdigten die Redner Gebäudesanierungen im Sinne effizienterer Energieverwendung und alternativer Energiegewinnung. Hintergründig ging es bei der Begehung jedoch auch darum, für weitere Sanierungsmaßnahmen zu werben.

Es ist noch Geld im Topf

Der Zuschusstopf von ursprünglich 800 000 Euro ist nämlich noch gut gefüllt: „Nageln Sie mich nicht auf den Euro fest, aber gut die Hälfte ist noch drin“, schätzte Wolfgang Kronenbitter: Genauer gesagt: Geld, das im Topf liegt, nützt aber zunächst keinem, es muss auch für Sanierungsmaßnahmen abgerufen werden  – der Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2021.

„Ist ja noch eine ganze Weile hin“, mag man da denken. Aber das besagte Sanierungsgebiet ist schon seit 2013 ausgewiesen. Am 31. Dezember 2021 müssen die Maßnahmen nicht nur beantragt oder geplant, sondern abgeschlossen sein; Zeit- und Handlungsdruck bestehen also in gewissem Maß. Denn: Landesfördergelder für Energiesanierungen von Gebäuden zu beantragen und dann nicht zu nutzen, wäre kein besonders positives Signal in Richtung Landesregierung. Kronenbitter ist allerdings zuversichtlich: „Ich habe keine Bedenken, dass wir die Summe auch in Anspruch nehmen.“

Die Kommune hat den Abriss der Alten Schule, ehemals Keplerstraße 11, aus dem Fördertopf unterstützen lassen; ungefähr 150 000 hat diese Maßnahme gekostet. Private Sanierungsprojekte können gefördert werden, wenn sie ein Volumen förderfähiger Kosten zwischen 25000 und 375000 Euro aufweisen. Die Fördermittel decken in der Regel 20 Prozent der Kosten. Auch Arbeitsleistungen des Eigentümers und seines direkten Verwandschaftsumfelds sind förderfähig; sie werden mit 8 Euro/Stunde angerechnet und sind wiederum auf 15 Prozent der förderfähigen Fremdkosten begrenzt.

Rechenexempel

Enthält der Kostenvoranschlag einer Sanierung Handwerkerleistungen in Höhe von 50000 Euro, so sind zusätzlich belegte Eigenleistungen bis 7500 Euro (also 937,5 Arbeitsstunden) förderfähig. In der Regel werden diese Leistungen mit 20 Prozent, also 11500 Euro bezuschusst, wovon die Stadt Horb 40 und das Land Baden-Württemberg 60 Prozent tragen. Über die genauen Bedingungen informiert die Stadt Horb auf www.horb.de und darüber hinaus auch gern individuell.

Wie geht es weiter in Talheim?

Unabhängig von privaten Sanierungsprojekten wird die Stadt im Sanierungsgebiet selbst aktiv bleiben; die Entwicklung des Areals rund um das ehemalige Tanzlokal „Flair“ am Straßenstern Laurentiusstraße/Sonnensteige/Haiterbacher Steige/Hochdorferstraße und Bachweg ist geplant. Darüber hinaus soll die etwas verzwickte Verkehrsführung an dieser Stelle entschärft werden.

Was passiert mit dem Gelände , auf dem einmal die Alte Schule stand? Der Ortschaftsrat erwartet Ideen von Investoren; betreutes Wohnen etwa sei ein beständiges Thema, erklärt Thomas Staubitzer (links). Es sei aber auch denkbar, hier gegebenenfalls Baupätze auszuweisen. Bilder: Kuball

Was passiert mit dem Gelände , auf dem einmal die Alte Schule stand? Der Ortschaftsrat erwartet Ideen von Investoren; betreutes Wohnen etwa sei ein beständiges Thema, erklärt Thomas Staubitzer (links). Es sei aber auch denkbar, hier gegebenenfalls Baupätze auszuweisen. Bilder: Kuball

Wo einst eine Scheune stand, entstehen Stellplätze. Auch solch ein Umbau kann gefördert werden.

Wo einst eine Scheune stand, entstehen Stellplätze. Auch solch ein Umbau kann gefördert werden.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Förderfähige private Maßnahmen betreffen zum Beispiel das Heizsystem, Sanitäranlagen, Elektroanlagen und Bodenbeläge. Außerdem können die Modernisierung von Außenanlagen, unter Umständen die Erstellung von Stellplätzen und Fassaden- und Dachdämmung sowie die Erneuerung von Fenstern gefördert werden. Wichtig ist, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt und dass der Antrag auf Föderung vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt wird. Auch fördert das Programm nur Umfassende Modernisierungen, die wirtschaftlich vertretbar sind. Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Eine „erhöhte steuerliche Abschreibung“ privater Modernisierungsmaßnahmen ist möglich; eine Kombination dieses Programms mit anderen Zuschüssen jedoch nicht.