Teilhabe

Theoretisch gilt ein Wahlrecht

Menschen mit Behinderung machen sich Sorgen, zeigte ein Expertengespräch. Selbstbestimmung steht womöglich unter Kostenvorbehalt.

12.10.2016

Von Renate Angstmann-Koch

Wie soll ein Mensch mit Behinderung wohnen? Wo zur Schule gehen? Wo arbeiten? Mit wem seine Freizeit verbringen? Seine Lebensgestaltung hängt vor allem davon ab, welche Mittel ihm zur Verfügung stehen. Noch ist unklar, wie sich das geplante Bundesteilhabegesetz auswirken wird. Das zeigte sich bei einem Expertengespräch mit Bundestagsabgeordneten über den Entwurf am Montagabend bei der Lebenshilfe...

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