Kreis Freudenstadt · Ernte
Tipps zur Entsorgung von Fallobst
Laut Landratsamt ist die Anlieferung auf den Recycling-Centern nicht möglich.
„Aufgrund des trockenen Sommers in diesem Jahr stehen Gartenbesitzer teilweise jetzt schon vor dem Problem – wohin mit dem Fallobst?“, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt gibt daher folgende Hinweise zur Entsorgung von Fallobst: „Grundsätzlich gilt, dass das Obst viel zu schade ist, um im Abfall zu landen. Äpfel und Birnen, die nicht faulig sind, können selbst verarbeitet werden, verschenkt oder aber auch in Mostereien angeliefert werden“, informiert die Behörde. Sollte Fallobst dennoch entsorgt werden müssen, könnten kleine Mengen angeschlagenes Fallobst über die Biotonne entsorgt oder gemischt mit den im Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen kompostiert werden.
Bengelbruck und Rexingen nimmt Fallobst an
Größere Mengen, insbesondere von Streuobstwiesen, könnten bis 5. November getrennt von andern Abfällen in separat bereitstehenden Containern kostenlos auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen angeliefert werden.
Dagegen sei eine Anlieferung des Fallobstes auf den Recycling-Centern des Landkreises nicht möglich. Über die dort bereitstehenden Grüngutcontainer können neben Baum- und Strauchschnitt ausschließlich Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen entsorgt werden. Gelange Fallobst in die Grüngutcontainer gefährdet dies die Einhaltung der strengen Qualitätsanforderungen, die an den Kompost, der aus Grünabfällen entsteht, gestellt werden. „Daher kommt es auf eine saubere Trennung von Fallobst und Grünabfällen an,“ betont das Landratsamt.