Justiz

Nicht nur Kopfarbeit zählt

Eine Rottenburger Schülerin wollte schulische und handwerkliche Ausbildung verbinden. Ihr Bafögantrag wurde zunächst abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Mädchen Recht und wertet damit die praktische Ausbildung auf.

17.11.2018

Von Dunja Bernhard

Einer Rottenburger Zehntklässlerin ging es vor allem um das Schüler-Bafög. Ihr Anwalt Rupert Merkle focht die Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht durch: Ihm ging es um ein Grundsatzurteil und darum, wie eine Handwerkslehre, die parallel zur gymnasialen Oberstufe läuft, höchstrichterlich bewertet wird. Die Schülerin strebte eine Doppelausbildung mit den Abschlüssen Hochschulreife und Gesellenbr...

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Erstellt:
17.11.2018, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 17.11.2018, 01:00 Uhr

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