Urteil wegen Fasnets-Schlägerei

Trinken, einmischen, zuschlagen

Ein junger Mann muss eine Haftstrafe verbüßen – unter anderem, weil er bei der Wurmlinger Fasnet zugeschlagen hat.

12.11.2016

Von kal

Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung: Dazu verurteilte das Tübinger Amtsgericht gestern einen 21-Jährigen, der zuletzt in Börstingen lebte. In Haft sitzt er schon. Bereits im Frühjahr bekam er eine Freiheitsstrafe auferlegt, die sich nun verlängert.

Das aktuelle Verfahren schien wenig knifflig: Der Angeklagte räumte seine Taten weitgehend ein. Und diese Taten folgten einem Muster: Der 21-Jährige besuchte Fasnetsveranstaltungen, trank viel und haute zu. Zuerst war das im Januar am Rande des Wurmlinger Umzugs so: Da bekam er ein Streitgespräch zweier anderer mit, drängte sich dazwischen und verpasste einem davon einen Hieb aufs Ohr. Wenige Stunden später an einer Wurmlinger Bushaltestelle das gleiche Szenario – nur setzte es dieses Mal einen versuchten Kinnhaken, der ins Auge des Opfers ging. Ende Januar passierte es bei der Schwalldorfer Fasnet erneut: Der Angeklagte mischte sich in die Angelegenheiten von Bekannten – per Schlag auf die Backe.

Das Schöffengericht glaubte, ihm sei es nicht ums Beschwichtigen gegangen – er habe schlicht seinem Ärger Luft machen wollen. „Die Stimmung war zwar aufgeheizt, Fäuste flogen aber immer erst, sobald sie dazukamen“, sagte Richter Benjamin Meyer-Kuschmierz. „Sie hätten sich ohne Not einfach raushalten können.“ Neben den beiden Körperverletzungen flossen auch ein Diebstahl und eine Unterschlagung mit ins Strafmaß ein. Der 21-Jährige hat Drogenprobleme – und sich die Sucht nach eigenen Angaben finanziert, indem er anderen Geld klaute.

Neben ihm saß gestern ein 16-jähriger Rottenburger. Auch er war beim Wurmlinger Fasnetsumzug, auch er wurde zwei Mal handgreiflich – zumindest warf ihm das die Staatsanwaltschaft zunächst vor. Zugegeben hat der 16-Jährige nur einen Schlag. Den zweiten konnte ihm das Gericht gestern nicht nachweisen: Der getroffene junge Mann bekam ihn von hinten auf den Kopf, seinen Verursacher sah er nicht. Der 16-Jährige bekam eine Verwarnung, muss 40 Arbeitsstunden leisten und an einem Sozialtraining teilnehmen.

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Erstellt:
12.11.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 12.11.2016, 01:00 Uhr

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