Tübingen

Tübinger Gericht verzichtet auf Maskenpflicht im Gang

Die allgemeine Maskenpflicht auf dem Gang des Tübinger Gerichtsgebäudes bleibt aufgehoben.

25.05.2022

Von job

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Bild: Ulrich Metz

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Bild: Ulrich Metz

Wie Gerichtspräsident Reiner Frey auf Anfrage mitteilt, habe man sich nun im Haus auf eine Masken-Empfehlung verständigt. Das Sigmaringer Verwaltungsgericht hatte vergangenen Freitag auf die Beschwerde des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger hin einen Beschluss gefasst, dass für ihn bis zu einem möglichen Urteil die Maskenpflicht auf den Fluren ausgesetzt ist. Daraufhin hängte das Landgericht die Schilder mit der Aufschrift „Hier herrscht Maskenpflicht“ ab.

Der Schritt sei ohnehin geplant gewesen, unabhängig von der Beschwerde des Rechtsanwalts, so Frey: Zum 25. Mai lief die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Nun hat zum Freitag, 27. Mai, das Justizministerium seine zentralen Empfehlungen für Schutzmaßnahmen aufgehoben. Ab sofort entscheiden die einzelnen Gerichte selbstständig über deren Ausmaß. Im Gerichtssaal ändert das nichts: Dort bestimmen weiter die Vorsitzenden Richter der Verhandlung, ob eine Maske getragen werden muss oder nicht.