ÖPNV

Tübinger Hoteliers gegen Bettensteuer

Die Vereinigung TüGast wendet sich gegen den Verwaltungsvorschlag zur Finanzierung einer „TüBus-Flatrate“.

24.04.2017

Von vor

Busfahren, ohne ein Ticket dafür kaufen zu müssen – 14,5 Millionen Euro im Jahr würde die Einführung solch eines Nulltarifs kosten (wir berichteten am Freitag). Ein kleinerer Teil dieses Geldes, 500000 Euro, soll über eine neue Bettensteuer erwirtschaftet werden – so steht es in der Vorlage der Verwaltung, die am Donnerstag, 27. April, in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses von OB Boris Palmer vorgestellt werden soll (Beginn 17 Uhr im Rathaus). Für jeden Hotelgast würden demnach 2 Euro pro Übernachtung verlangt – denn Hotelgäste würden, so heißt es in Palmers Vorlage, ja vom kostenlosen Busfahren profitieren.

Dazu melden sich nun, für die Vereinigung „TüGast“, die zwei Tübinger Hoteliers Alexander Stagl (Hotel Krone) und Herbert Rösch (Hotel Am Schloss) kritisch zu Wort. Die von OB Palmer zur Finanzierung eines kostenlosen ÖPNV geplante Einführung einer Kulturabgabe – auch „Bettensteuer“ genannt – sei „mehr als nur umstritten, da der Verwaltungsaufwand von Stadt und Hotels deutlich höher ist, als der Ertrag“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Zudem erscheint den Hoteliers die zur Finanzierung des ÖPNV genannte Einnahme von 500 000 Euro „sehr fragwürdig“. Denn Palmer rechne in seiner Vorlage mit 250 000 Übernachtungen im Jahr – so komme er bei einem Erlös von 2 Euro pro Übernachtung auf die halbe Million Euro. Zum Vergleich: „Im Rekordjahr 2016“ seien es 194 000 Übernachtungen in den Tübinger Hotels gewesen.

Eine Kulturabgabe oder auch Bettensteuer könne allerdings „nach höchstrichterlicher Entscheidung“ nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben werden. Übernachtungen im Rahmen einer Geschäftsreise seien demnach von der Steuer befreit.

Trotz vieler tourismusfördernder Aktivitäten sei der überwiegende Teil der Übernachtungen in Tübingen – die Hoteliers gehen von 70 Prozent aus – der Universität, dem UKT oder den großen Tübinger Firmen geschuldet. „Demzufolge wären hier maximal etwa 100 000 Euro zu erwirtschaften – wenn überhaupt.“ Nach Abzug des städtischen Verwaltungsaufwandes (etwa Personal, Büro, Drucksachen) wäre der Ertrag nur marginal.

Deutschlandweit würden lediglich 33 Städte eine solche Bettensteuer erheben – „einige haben sie auch schon wieder abgeschafft“.

Fazit: „Die Hoteliers machen daher ein großes Fragezeichen hinter der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme für Tübingen, da sie kontraproduktiv für den Tourismusstandort Tübingen ist.“