Schütze ist in der Psychiatrie

Tübinger Klinik-Schüsse: Staatsanwaltschaft will Therapie statt Strafe

Anfang November fielen in einem Schwesternwohnheim des Uniklinikums zwei Schüsse: Ein geistig verwirrter Nackter hatte einem Polizisten die Pistole entwunden und auf seine Kollegin gefeuert. Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchten Mord.

21.03.2016

Tübingen. Ein damals 21-Jähriger hatte in verwirrtem Zustand am 4. November die medizinische Klinik verlassen. Das Personal konnte den Mann nicht stoppen und rief die Polizei. Denn der Mann war nicht irgendein Patient: Am 2. November hatte er bei einem Einbruch den Hausbewohner mit einer Gaspistole bedroht. Am Tag darauf verletzte er mehrere Polizisten: Als sie ihn in einer Wohnung in Öschingen festnehmen wollten, bewarf er die Beamten mit Backsteinen.

Daraufhin war er zunächst in die Psychiatrie gekommen, von wo aus er zur medizinischen Behandlung auf die Intensivstation des Uni-Klinikums verlegt wurde. Von dort floh der unbekleidete Mann. Eine Streife stellte ihn in einem naheliegenden Wohnheim. Als die ihn überwältigen wollte, gelang es ihm, einem Polizisten die Dienstpistole aus dem Holster zu reißen. Dann soll er aus kurzer Entfernung auf den Kopf einer Polizeibeamtin gezielt und abgedrückt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er durch die Tötung der Beamtin seine Flucht ermöglichen wollte. Die Frau konnte jedoch ausweichen.

Bei dem Versuch, dem Beschuldigten die Waffe abzunehmen, löste sich ein weiterer Schuss. Er streifte einen Polizisten und verletzte ihn leicht. Der Nackte wurde schließlich festgenommen. Er kam zunächst ins Gefängniskrankenhaus auf den Hohenasperg. Seit Ende Januar ist er in einer Psychiatrie untergebracht.

Der Beschuldigte machte keine Aussage. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wertet die Schüsse als versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen. Da sie aber davon ausgeht, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung mindestens vermindert schuldfähig, wenn nicht sogar schuldunfähig war, hat sie ihn nicht angeklagt. Stattdessen hat sie einen „Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens“ gestellt.

Sollten die Richter am Landgericht feststellen, dass von dem mittlerweile 22-Jährigen infolge seiner Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, könnte er unbefristet in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht werden. job

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Erstellt:
21.03.2016, 14:36 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 21.03.2016, 14:36 Uhr

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