Rottweil · Justiz

Turbulenzen reißen nicht ab

Der Darlehens-Streit beim Flugsportverein Rottenburg-Horb-Eutingen geht weiter: Ein Ex-Vorstand will vor dem Rottweiler Landgericht insgesamt 12000 Euro einklagen. Im Oktober wird endgültig darüber entschieden.

07.08.2020

Von Mathias Huckert

Dies heitere Foto entstand 2013 bei der Veranstaltung „Mobile Legenden“ in Eutingen. Derzeit hebt dort niemand ab. Archivbild: Kuball

Dies heitere Foto entstand 2013 bei der Veranstaltung „Mobile Legenden“ in Eutingen. Derzeit hebt dort niemand ab. Archivbild: Kuball

Schon lange liegt beim Flugsportverein (FSV) Rottenburg-Horb-Eutingen einiges im Argen: Die geplante Zusammenlegung der Flieger mit einem Verein in Böblingen wird überschattet von hohen Geldbeträgen, die der Verein einigen ehemaligen Mitgliedern schuldet. Es geht um ein gestörtetes Vertrauensverhältnis zu einigen ehemaligen Mitgliedern, Im Falle des Ex-Vorstands, der am gestrigen Donnerstag einen Betrag von etwa 12000 Euro zurückerlangen wollte, wurde die Entscheidung vertagt. Grund war ein Einwand des beklagten Vereins, der erst unmittelbar vor Prozessbeginn beim Gericht eingereicht wurde.

Der jetzige Vereinsvorsitz erklärt darin, dass zur Zeit vereinsintern Spenden gesammelt werden, auch geht es um den Verkauf eines Flugzeugs und um eine Umlackierung. Zusätzlich wurde dem Kläger eine Teilsumme vom ersten der beiden Darlehen, die er als Vereinsmitglied getätigt hatte, kürzlich zurückgezahlt: 3842 Euro gingen an ihn zurück, rund 10000 weitere Euro will der Mann noch erstreiten. Sollte er mit seiner Klage Erfolg haben, wird er eine geringere Summe zurückbekommen, als er einzahlte. Das liegt an der Regelung der Darlehen:Diese wurden zum Teil durch das sogenannte „Abfliegen“, also durch in der Summe enthaltene Flugstunden abgerechnet.

Der Verteidiger des Vereins, Constantin Dzubiella, erklärte, der Kläger habe damals die Darlehensverträge miterfasst und „hätte sich daher im Klaren sein müssen, was im Falle eines Ausschlusses passiert“.

Der klagende Ex-Vorstand ließ dies nicht so stehen. Im Gespräch mit der SÜDWEST PRESSE, erklärte er, dass der Einwand des Vereins, allem voran das Einsammeln von Spenden und der Verkauf des Flugzeugs, gleichzusetzen sei mit dem „Verkauf des letzten Tafelsilbers“. Der Vereinsvorsitzende brachte vor Gericht außerdem vor, dass zahlreiche Papiere, etwa die Darlehensverträge, noch immer beim Kläger liegen. Das erschwere die Rückzahlung zusätzlich. Auch hier beschwor der Ex-Vorstand ein anderes Bild von dem Verein mit Flugplatz in Eutingen herauf. Er gab an, die Verträge seien nicht in seinem Besitz. „Aktenmäßig herrscht bei dem Verein totales Chaos“, ließ er den Vorsitzenden Richter Dr. Seidel wissen.

28 Mitglieder, niemand hebt ab

Auch gehe es dem Verein aus einem anderen Grund finanziell schlecht: Laut Angaben des Angeklagten habe der Verein jetzt noch 28 Mitglieder, von denen aber niemand derzeit in die Luft gehe: „Das sind Papiertiger, mehr nicht“, sagte er im Nachgespräch mit unserer Zeitung. Folglich käme es auch zu Einbußen bei den Einnahmen: Diese blieben nicht nur aus, weil der Verein aktuell keine Flugschüler unterrichtet, die laufenden Kosten der Flugzeuge rissen ebenfalls ein Loch in die Vereinskasse der Flieger.

Auf die Nachfrage des Richters, wann der Kläger mit der Überweisung des größeren Restbetrags, rechnen könne, erklärte Verteidiger Dzubiella, dass grundsätzlich bereits gezahlt werden könne.

Im Hinblick auf die endgültige Entscheidung des Gerichts stellte er allerdings klar: „Es ist möglich, dass wir zahlen, aber am Ende bleibt mein Mandant dann wieder an den Gerichtskosten hängen.“ Damit spielte der Verteidiger auf den im Mai am Rottenburger Amtsgericht gelaufenen Prozess gegen den Flugsportverein an. Die ehemalige Kassiererin hatte ebenfalls vor Gericht gegen den Verein geklagt, das Urteil wurde zu ihren Gunsten gefällt (wir berichteten). Der Verein musste den Restbetrag ihres Darlehens – 2750 Euro – zurückzahlen.

Vereinskonto gepfändet

Beim Prozess ihres ehemaligen Vereinskollegen am Landgericht Rottweil war die Frau ebenfalls vor Ort. Sie berichtete, dass der Verein inzwischen Berufung gegen das Urteil aus Rottenburg eingelegt habe. Daraufhin habe sie wiederum erfolgreich eine Pfändung des Vereinskontos angestrebt. Eine Berufungsverhandlung vor dem Tübinger Landgericht steht in diesem Fall noch aus.

In Rottweil signalisierte die Zivilkammer des Landgerichts, man wolle sich den Ausgang
des Rottenburger Verfahrens anschauen. Der Klägerseite gab
der Vorsitzende Richter Zeit bis am Freitag, 11. September, um auf den Einwand der Gegenseite zu antworten.

Verkündung am 8. Oktober

Eine endgültige Entscheidung über die Rückzahlung ist laut Gericht dann am 8. Oktober beim Verkündungstermin zu erwarten. Die Zahlungen könnten nicht die letzten sein, die vor Gericht erwirkt werden: Informationen, die an die SÜDWEST PRESSE herangetragen wurden, besagen, dass der Vereinsvorsitz bereits im Juni Gelder aus Darlehen an ehemalige Mitglieder zurückerstattet hat. Dennoch stünden immer noch Schulden aus, die von weiteren Ex-Mitgliedern auch über den Rechtsweg erstritten werden könnten.

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Erstellt:
07.08.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 08sec
zuletzt aktualisiert: 07.08.2020, 01:00 Uhr

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