Mordfall Michael Riecher

Überfallen und erwürgt

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat Einzelheiten über den gewaltsam herbeigeführten Tod des Nordstetters Michael Riecher mitgeteilt.

19.03.2019

Von Manuel Fuchs

Spurensicherungen am Tatort im vergangenen November. Archivbild: Manuel Fuchs

Spurensicherungen am Tatort im vergangenen November. Archivbild: Manuel Fuchs

Vergangenen November war der Nordstetter Michael Riecher, 57 Jahre alt, tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Erst die Obduktion des Leichnams machte offensichtlich, dass er keines natürlichen Todes gestorben sei.

Die umfangreichen Ermittlungen hatten recht bald zu zwei Festnahmen geführt: Ein 27-jähriger syrischer Staatsangehöriger, ein Bekannter des Getöteten, der in einer Art Mietverhältnis in dessen Nordstetter Elternhaus wohnte, und ein 32-Jähriger Asylbewerber aus dem Raum Ludwigsburg sitzen seit 9. beziehungsweise 11. November als dringend tatverdächtig in Untersuchungshaft. Über das Motiv und den Tathergang war jedoch bislang nichts zu erfahren.

Dies änderte sich am gestrigen Dienstag mit einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Rottweil: Sie hat gegen beide Tatverdächtige Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil erhoben.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, in bewusstem und gewollten Zusammenwirken am 2. November 2018 einen in Nordstetten allein wohnhaften 57-jährigen Mann zur Erlangung von Geld und anderen Wertgegenständen überfallen zu haben. Dabei soll nach den polizeilichen Ermittlungen zunächst der aus Ludwigsburg stammende Mann das Opfer in dessen Wohnung angegriffen und so die Herausgabe von Bargeld bewirkt haben. Der 27-jährige Täter, bei dem es sich um einen Bekannten des Opfers handelte, soll sodann dazugekommen sein und zur Verdeckung der räuberischen Erpressung das Tatopfer, das sich zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs auf sein Leben versah, angegriffen und durch Würgen getötet haben.

Rechtlich geht die Staatsanwaltschaft Rottweil bei beiden Angeklagten von einem Verbre-chen der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung mit Todesfolge aus, bei dem 27-jährigen Bekannten des Opfers in Tateinheit mit Mord, bei dem 32-jährigen Mittäter in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen.

Ein Termin zur Eröffnung der Hauptverhandlung am Rottweiler Amtsgericht steht noch nicht fest. „Gerade bei Haftsachen bemühen sich Gerichte, die Verhandlung innerhalb von sechs Monaten nach Inhaftierung beginnen zu lassen“, erklärt der Rottweiler Staatsanwalt Frank Grundke. Zum einen gebiete der fortlaufende Freiheitsentzug, in dem die Tatverdächtigen stehen, ein möglichst zügiges Vorgehen. Außerdem möchten Gericht und Staatsanwaltschaft eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht Stuttgart vermeiden, die grundsätzlich sechs Monate nach Inhaftierung fällig ist. Unabhängig vom Ausgang der Haftprüfung bremse sie das Verfahren doch aus.

Kannte jemand die Mordpläne?

Den Verdacht der Tatbeteiligung gegen einen weiteren 43-jährigen Mann haben die Ermittlungen nicht bestätigt. Gegen diesen wurde allerdings wegen des Verdachts der Nichtanzeige geplanter Straftaten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil Strafbefehl durch das insoweit zuständige Amtsgericht Horb erlassen. Dagegen hat der Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb darüber ebenfalls öffentlich am Amtsgericht Horb verhandelt werden wird.

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Erstellt:
19.03.2019, 15:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 16sec
zuletzt aktualisiert: 19.03.2019, 15:00 Uhr

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