Tübingen · Corona

Fitness-Studios: Überträger verstieß nicht gegen Auflagen

Als Reaktion auf die Infektionswelle im Tübinger Fitness-Studio Mapet (wir berichteten) will die Stadtverwaltung jetzt die Hygienekonzepte aller Studios überprüfen.

14.10.2020

Von ST

Dies teilte die Stadt gestern mit. Fitness-Studios haben erhöhte Anforderungen an die Hygiene zu erfüllen: So darf nur mit einem Mindestabstand von 3 Metern trainiert werden, und die Geräte müssen nach jeder Benutzung desinfiziert werden.

Weiterhin prüft die Stadtverwaltung auch, ob in dem fraglichen Studio das „bestehende Infektionsschutzkonzept lückenhaft“ war und ob es zu „Abweichungen vom Hygieneplan“ gekommen ist. Dies könnte die Ursache für die Infektionen gewesen sein.

Betroffen sind nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung deutlich mehr Personen als vom Landratsamt gemeldet: Bei dem fraglichen Kurs hätten sich 7 Personen infiziert und die Infektion an drei weitere weitergegeben. Insgesamt ließen sich 30 Corona-Infektionen „zu einem Infektionsereignis durch einen asymptomatischen Überträger zusammenfassen“.

Der Überträger selbst hat, entgegen einer Facebook-Meldung von Oberbürgermeister Boris Palmer, nicht gegen Auflagen verstoßen: „Der von mehreren Betroffenen erhobene Vorwurf, eine Person habe trotz eines positiven Tests ein Fitness-Studio besucht, hat sich nicht belegen lassen.“ Strafrechtliche Konsequenzen ergäben sich daher nicht.

Zum Artikel

Erstellt:
14.10.2020, 20:40 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 29sec
zuletzt aktualisiert: 14.10.2020, 20:40 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!