Verwaltungsgericht

Umweltverband zieht Kürzeren

Das Regierungspräsidium Tübingen ist mit dem Luftreinhalteplan Reutlingen noch nicht in Verzug.

06.12.2016

Von ST

Das Regierungspräsidium Tübingen ist mit dem Luftreinhalteplan Reutlingen noch nicht in Verzug. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat jetzt den Antrag eines Umweltverbandes auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Baden-Württemberg (RP Tübingen) abgelehnt. Die Vollstreckung aus dem Urteil vom 22. Oktober 2014 - 1 K 154/12 - sei noch nicht möglich. Das Land sei noch nicht säumig.

Zum Artikel

Erstellt:
06.12.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 06.12.2016, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!