Verwaltungsgericht
Umweltverband zieht Kürzeren
Das Regierungspräsidium Tübingen ist mit dem Luftreinhalteplan Reutlingen noch nicht in Verzug.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist mit dem Luftreinhalteplan Reutlingen noch nicht in Verzug. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat jetzt den Antrag eines Umweltverbandes auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Baden-Württemberg (RP Tübingen) abgelehnt. Die Vollstreckung aus dem Urteil vom 22. Oktober 2014 - 1 K 154/12 - sei noch nicht möglich. Das Land sei noch nicht säumig.