Demonstrationen

Unangemeldete Versammlungen bleiben in Horb untersagt

Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart hält die Stadtverwaltung an ihrer Allgemeinverfügung fest. Ein Widerspruch ist eingegangen.

16.01.2022

Von Manuel Fuchs

Die Stadtverwaltung Horb hat am 7. Januar per Allgemeinverfügung „alle nicht ordnungsgemäß im Sinne von Paragraph 14 Versammlungsgesetz angemeldeten und behördlich bestätigte Versammlungen“ untersagt. Am Montag der vergangenen Woche kam diese Verfügung erstmals zum Tragen; etwa zwei Dutzend Einsatzkräfte der Polizei und die Horber Ordnungsbehörden unterbanden den Versuch einer Menschengruppe, ein...

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