Horb · Justiz
Uneinsichtig bis zum Schluss
Wegen Bedrohung und Beleidigung eines anderen Hausbewohners muss ein vielfach vorbestrafter Horber die verhängte zweimonatige Haftstrafe verbüßen.
14.12.2019
Wegen Bedrohung und Beleidigung eines anderen Hausbewohners muss ein vielfach vorbestrafter Horber die verhängte zweimonatige Haftstrafe verbüßen.