Horb · Justiz

Uneinsichtig bis zum Schluss

Wegen Bedrohung und Beleidigung eines anderen Hausbewohners muss ein vielfach vorbestrafter Horber die verhängte zweimonatige Haftstrafe verbüßen.

14.12.2019

Von Cornelia Addicks

Irgendwann ist einfach Schluss“, sagte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer am Rottweiler Landgericht, Dr. Thomas Geiger, nachdem er das Urteil verkündet hatte und damit das Urteil des Amtsgerichts Horb vom März bestätigte. Er bezog sich dabei auf vier offene Bewährungen aus fünf Anklagen, die der 54-jährige Angeklagte „aufeinander geschaufelt“ habe. Geiger zitierte ein altes deutsches Spr...

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