Justiz
Ungewöhnlicher Prozess vor dem Jugendschöffengericht
Nicht den erhofften Freispruch, sondern eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gab es in dem Vergewaltigungsverfahren.
07.12.2018
Nicht den erhofften Freispruch, sondern eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gab es in dem Vergewaltigungsverfahren.