Justiz

Unterbringung steht im Vordergrund

Gegen den „Autokratzer von Nordstetten“ wird ab dem 30. Januar in Rottweil Anklage erhoben.

19.01.2018

Von dag

Sachbeschädigung in über 100 Fällen sowie Körperverletzung in zwei Fällen werden dem sogenannten „Autokratzer von Nordstetten“ zur Last gelegt. Am 30. Januar beginnt nun der Prozess am Landgericht Rottweil. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, knapp 50 Zeugen sollen gehört werden. Staatsanwalt Frank Grundke schätzt, dass der Prozess bis Ende Februar läuft.

Allerdings stehen nicht die strafrechtlichen Anschuldigungen im Vordergrund, sondern die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, erläutert Grundke auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE. Der Staatsanwalt geht auch von einer Verurteilung des 34-Jährigen aus. „Sonst hätte ich es nicht anordnen können“, sagt er.

Seit dem Spätherbst 2017 befindet sich der 34-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung. Wie lange die Unterbringung nach Prozessschluss Ende Februar angeordnet wird, ob gar dauerhaft, kann Grundke nicht sagen: „Das kann sehr lange sein, siehe der Fall Mollath in Bayern, aber auch ganz kurz. Das Gesetz lässt da ein breites Spektrum.“ Die Länge hänge von der Einschätzung des Gutachters ab und wie sich der 34-Jährige seit in seiner vorläufigen Unterbringung entwickelt habe.

Zum Artikel

Erstellt:
19.01.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 19.01.2018, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!