Richter: „Es war keine Affekt-Tat“

Urteil im Dönerspieß-Prozess: Sechs Jahre Haft

Schwurgerichtskammer verurteilt 31-Jährigen wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft.

27.10.2016

Von Dorothee Hermann

Der Schwurgerichtssaal im Landgericht Tübingen. Archivbild: Sommer

Der Schwurgerichtssaal im Landgericht Tübingen. Archivbild: Sommer

Der Angeklagte hatte den damaligen Betriebsleiter der Shisha-Bar an der Blauen Brücke in der Nacht auf den 1. April 2016 mit einem Dönerspieß mehrfach geschlagen und in die Brust gestochen (wir berichteten). Am Donnerstag verurteilte das Schwurgericht Tübingen den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnis. Staatsanwältin Tatjana Grgic hatte neun Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hielt zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung für angemessen.