Mannheim

Urteil zum Punktabzug für den SV Waldhof am 20. März

Das Landgericht Frankfurt am Main wird das Urteil zur Zivilklage des Fußball-Regionalligisten SV Waldhof Mannheim gegen den Abzug von drei Punkten am 20. März bekannt geben.

20.02.2019

Von dpa

Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht" und "Amtsgericht" ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht" und "Amtsgericht" ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Mannheim. Das sagte ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach der Gerichtsverhandlung in Frankfurt am Mittwoch. Die Urteilsverkündung werde um 16.00 Uhr beginnen. Der Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte die Klage gegen ein Urteil des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingereicht und dies mit Verfahrensfehlern begründet.

Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss belegte den SV Waldhof anschließend unter anderem mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte.

Laut einer Aussage von Waldhof-Geschäftsführer Markus Kompp Anfang November hatte schon unter dem Strafantrag des Kontrollausschusses unter anderem eine notwendige Unterschrift gefehlt. Zudem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt.

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Erstellt:
20.02.2019, 15:34 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 26sec
zuletzt aktualisiert: 20.02.2019, 15:34 Uhr

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