Mannheim
Urteil zum Punktabzug für den SV Waldhof am 20. März
Das Landgericht Frankfurt am Main wird das Urteil zur Zivilklage des Fußball-Regionalligisten SV Waldhof Mannheim gegen den Abzug von drei Punkten am 20. März bekannt geben.
Mannheim. Das sagte ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach der Gerichtsverhandlung in Frankfurt am Mittwoch. Die Urteilsverkündung werde um 16.00 Uhr beginnen. Der Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte die Klage gegen ein Urteil des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingereicht und dies mit Verfahrensfehlern begründet.
Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss belegte den SV Waldhof anschließend unter anderem mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte.
Laut einer Aussage von Waldhof-Geschäftsführer Markus Kompp Anfang November hatte schon unter dem Strafantrag des Kontrollausschusses unter anderem eine notwendige Unterschrift gefehlt. Zudem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt.