Eutingen·Gemeinderat

Verladestation wieder aktuell

Das schweizerisch-deutsche Unternehmen Box Tango zieht den Neuen Eutinger Bahnhof für einen Güterumschlagplatz in Erwägung.

11.04.2019

Von Dunja Bernhard

Für Gewerbeflächen am Eutinger Bahnhof interessiert sich erneut ein Unternehmen für Güterverladung. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Für Gewerbeflächen am Eutinger Bahnhof interessiert sich erneut ein Unternehmen für Güterverladung. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Nach dem tschechischen Unternehmen Metrans, das 2015 im Eutinger Gewerbegebiet „Neuer Bahnhof“ eine Umladestation für Güter von der Straße auf die Schiene bauen wollte, interessiert sich mit Box Tango ein weiteres Unternehmen für die Gewerbeflächen am Bahnhof. Die 2015 in der Schweiz gegründete Firma beschreibt sich auf ihrer Homepage als Jungunternehmen, das nach neuen, effizienteren und kostengünstigeren Möglichkeiten sucht, Güter auf der Schiene und auf der Straße zu transportieren. Box Tango eröffnete im Oktober 2018 einen Umschlagplatz in Ostrach an der Donau. Seit Januar diesen Jahres verbinden Containerzüge des Unternehmens zweimal in der Woche Hamburg mit Singen.

In einem Bürgerentscheid hatte sich 2015 die Mehrheit der Eutinger Bürger gegen einen Terminal für kombinierten Verkehr am Neuen Bahnhof ausgesprochen. Die Eutinger Verwaltung und der Gemeinderat waren an dieses Bürgervotum drei Jahre lang gebunden. Danach wäre eine neue Entscheidung möglich. Die Verwaltung sieht sich jedoch ganz offensichtlich an den mehrheitlichen Bürgerwillen gebunden.

Auslegung machte aufmerksam

Eine öffentliche Auslegung machte das schweizerisch-deutsche Unternehmen auf die Flächen am Eutinger Bahnhof aufmerksam. Die Auslegung des Bebauungsplans war notwendig geworden, weil zwei Flächen, die seit 1991 der Gemeinde gehören, noch immer für Bahnzwecke gewidmet sind. Die Umwidmung der Eisenbahnflächen in Gewerbeflächen wollte die Gemeinde nun mit der Änderung des Bebauungsplans „Neuer Bahnhof“ erreichen. Im Flächennutzungsplan seien die zwei Grundstücke als Gewerbeflächen und nicht als Bahnflächen dargestellt, sagte Bürgermeister Armin Jöchle am Dienstag im Gemeinderat.

Das Unternehmen Box Tango gab während der Auslegung eine Stellungnahme ab und widersprach der Umwidmung, weil es am Eutinger Bahnhof einen Güterumschlagplatz plant und die gemeindeeigenen Grundstücke mit einbeziehen möchte.

Die Gemeinde Eutingen nahm daraufhin mit dem Eisenbahn-Bundesamt Kontakt auf und machte auf das Ergebnis des Bürgerentscheid aufmerksam. Außerdem sprach sich die Verwaltung dagegen aus, die Flächen der Gemeinde für einen Umschlagplatz zur Verfügung zu stellen. Sie hielt an ihrem Vorhaben fest, diese Flächen zu entwidmen und für bahnunabhängiges Gewerbe zum Verkauf anzubieten.

Diesem Antrag kam das Eisenbahn-Bundesamt nicht nach. In einem Schreiben vom 25. März 2019 teilte es der Gemeindeverwaltung Eutingen mit, dass die entsprechenden Flurstücke nicht von der Bindung an die Bahnnutzung freigestellt werden.

Gemeinde erhebt Einspruch

Gegen diesen Bescheid hat die Eutinger Verwaltung zunächst ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat Einspruch erhoben. Am Dienstag wurde das Gremium davon in Kenntnis gesetzt. Eine Abstimmung darüber, ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll, war in der vorgestrigen Sitzung nicht möglich, da das Eutinger Rathaus zu spät von der Entscheidung des Bundesamts erfahren hatte, um das Thema noch auf die Tagesordnung zu setzen. Das Gremium soll nun in der Maisitzung über den Einspruch abstimmen. Dieser wäre dann zu begründen. Für das Widerspruchsverfahren könnte das Gremium eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.

Die Verwaltung will nun die zwei der Bahn gewidmeten Grundstücke aus dem Bebauungsplan „Neuer Bahnhof West“ herausnehmen, um den Satzungsbeschluss nicht unnötig lang hinauszuschieben. Das würde die Vermarktung der anderen Grundstücke verzögern. Sollte der Widerspruch Erfolg haben, könnte der Bebauungsplan später um die zwei Grundstücke erweitert werden, sagte Jöchle.

Am Neuen Bahnhof gibt es noch rund drei Hektar ungenutzte Bahnfläche, die für einen Güterumschlagplatz ausreichen könnte. Darauf wies die Eutinger Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Freistellungsantrag hin. Eine Verladung von der Straße auf die Schiene wäre also auch ohne die Gemeindegrundstücke möglich.

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Erstellt:
11.04.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 43sec
zuletzt aktualisiert: 11.04.2019, 01:00 Uhr

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